Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr Erteilung

    Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr; Beantragung einer Fahrerbescheinigung

    Wenn Sie Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie für diese eine Fahrerbescheinigung beantragen.

    Beschreibung

    Wer als Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Gemeinschaftslizenzen Fahrpersonal einsetzt, das nicht einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz angehört, benötigt jeweils eine Fahrerbescheinigung für die betroffenen Personen. Diese wird durch das Unternehmen für das Fahrpersonal beantragt.

    Die Regelung dient als Nachweis, dass keine illegale oder missbräuchliche Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten erfolgt.

    Die Fahrerbescheinigung berechtigt das Fahrpersonal, das Fahrzeug im Auftrag des Güterkraftverkehrsunternehmens innerhalb der EU zu führen. Sie wird für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt. Sie kann aber auch auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden, wenn der Aufenthaltstitel oder der Reisepass früher ablaufen. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Fahrerbescheinigung an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben werden. 

    Das Fahrpersonal muss die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen. Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in den Geschäftsräumen des Unternehmens aufzubewahren.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen - Verkehrsrecht (LRA ND)

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 1

    86633 Neuburg a.d.Donau

    Postanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 1

    86633 Neuburg a.d.Donau

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle:

    Montag bis Freitag von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Ausländerwesen:

    Montag, Dienstag und Freitag von 08:30 Uhr - 11:30 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: schwertransporte@neuburg-schrobenhausen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2992205564515Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8431 57-0

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Gemeinschaftslizenz des antragstellenden Unternehmens
    • folgende Unterlagen des Fahrpersonals als Kopie:

      • Führerschein
      • Reisepass
      • Aufenthaltsgenehmigung
      • Arbeitserlaubnis
      • Sozialversicherungsausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English