Tiertransport; Beantragung der Zulassung als Transportunternehmer
Wenn Sie Tiertransporte durchführen möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Transportunternehmen. Der Antrag ist bei Ihrem zuständigen Veterinäramt zu stellen.
Beschreibung
Transportunternehmer, die Transporte von Wirbeltieren in Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchführen, benötigen je nach Dauer des Transportes eine Zulassung.
Es werden zwei Zulassungen unterschieden:
- Zulassung für Transporte mit einer Dauer bis zu 8 Stunden (Typ 1)
- Zulassung für Transporte mit einer Dauer über 8 Stunden (lange Beförderung: Typ 2)
Für eine Zulassung des Typ 1 müssen Sie bestimmte Voraussetzungen bezüglich Ihres Standorts/Firmensitzes, qualifiziertem Personal und einen tierschutzrechtlich konformen Umgang erfüllen.
Für eine Zulassung des Typs 2 müssen Sie einige zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Ausführliche Informationen zu den beiden Zulassungen finden Sie in der Rubrik „Voraussetzungen“.
Die Zulassungen werden für die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt.
Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Entladens, Unterbringens und Verladens an Zwischenstationen.
Sollten sich Änderungen an den Informationen oder Papieren, die Sie im Rahmen der Zulassung Ihrem Veterinäramt mitgeteilt haben, ergeben, teilen Sie dies spätestens 15 Arbeitstage nach der Änderung Ihrem Veterinäramt mit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Cham - Veterinärwesen und Verbraucherschutz (LRA CHA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1432
93404 Cham
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin! Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Cham: Mo-Fr 7:30-12:00, Di 13:30-15:30, Do 13:30-17:45 bea: dies gilt nur für die Zulassungsstelle (nicht für Führerscheinstelle)
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: veterinaeramt@lra.landkreis-cham.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4195392793111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9971 78-0
Fax: +49 9971 78-399
Internet
erforderliche Unterlagen
- Beantragung der Zulassung als Transportunternehmer
Folgende Nachweise und Erklärungen sind für eine Zulassung des Typ 1 notwendig:
- Nachweis über ausreichend und geeignetes Personal
- Nachweis über ausreichende und angemessene Ausrüstung
- Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben
- Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben
Folgende Nachweise sind zusätzlich für eine Zulassung des Typ 2 notwendig:
- Befähigungsnachweise für sämtliche Fahrer und Betreuer, die für lange Beförderungen eingesetzt werden
- Gültige Zulassungsnachweise für sämtliche Straßentransportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werden
- Nachweis, dass Sie die Bewegungen Ihrer Straßenfahrzeuge verfolgen und aufzeichnen und ständigen Kontakt zu den Fahrern halten können
- Notfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen
Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um eine Zulassung des Typ 1 (Transportdauer bis 8 Stunden) zu bekommen:
- Sie sind in Deutschland ansässig oder haben, sofern sie in einem Drittland ansässig sind, einen Vertreter in Deutschland.
- Sie haben nachgewiesen, dass Sie ausreichend und geeignetes Personal sowie über ausreichende und angemessene Ausrüstungen und Verfahren verfügen.
- Es ist nicht bekannt, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren ernste Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben. Wenn Sie nach Auffassung des für Sie zuständigen Veterinäramts hinreichend nachgewiesen haben, alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen zu haben, um weitere Verstöße zu vermeiden, kann gegebenenfalls dennoch eine Zulassung erteilt werden.
Voraussetzungen die Sie erfüllen müssen, um eine Zulassung des Typ 2 (Transportdauer länger als 8 Stunden) zu bekommen:
- Sie erfüllen alle Voraussetzungen für eine Zulassung des Typ 1.
- Sie haben gültige Befähigungsnachweise für sämtliche Fahrer und Betreuer, die für lange Beförderungen eingesetzt werden, eingereicht.
- Sie haben gültige Zulassungsnachweise für sämtliche Straßentransportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werden sollen, eingereicht.
- Sie haben Einzelheiten über Ihre Verfahren zur Aufzeichnung der Bewegungen und Verfolgung Ihrer Straßenfahrzeuge eingereicht.
- Sie haben Einzelheiten über Ihre Verfahren zur ständigen Kontaktmöglichkeit mit Ihren Fahrern eingereicht.
- Sie haben Notfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen, eingereicht.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97
- Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV)
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Nach Antragsstellung und Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen, wird Ihr Antrag durch das zuständige Veterinäramt geprüft und dokumentiert. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die Zulassung erteilt.
Fristen
Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Zulassung vor Ihrem Tätigkeitsbeginn stellen. Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Landwirt sind, benötigen Sie für den Transport von Tieren in Ihren eigenen landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder Transportmitteln in Fällen, in denen aus geografischen Gründen ein Transport im Rahmen der jahreszeitlich bedingten Wanderhaltung bestimmter Tierarten erforderlich ist (z.B. Almauf- oder -abtrieb), oder für den Transport Ihrer eigenen Tiere in Ihren eigenen Transportmitteln über eine Entfernung von weniger als 50 km ab Ihrem Betrieb, keine Zulassung.
Sie benötigen auch keine Zulassung
- für den Transport von Wirbeltieren, der nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit steht, sowie
- den Transport von Tieren, der unter Anleitung eines Tierarztes unmittelbar in bzw. aus einer Tierarztpraxis oder Tierklinik erfolgt.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.01.2024