Transportunternehmen für Tiertransporte Zulassung

    Tiertransport; Beantragung der Zulassung als Transportunternehmer

    Wenn Sie Tiertransporte durchführen möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Transportunternehmen. Der Antrag ist bei Ihrem zuständigen Veterinäramt zu stellen.

    Beschreibung

    Transportunternehmer, die Transporte von Wirbeltieren in Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchführen, benötigen je nach Dauer des Transportes eine Zulassung.

    Es werden zwei Zulassungen unterschieden:

    • Zulassung für Transporte mit einer Dauer bis zu 8 Stunden (Typ 1)
    • Zulassung für Transporte mit einer Dauer über 8 Stunden (lange Beförderung: Typ 2)

    Für eine Zulassung des Typ 1 müssen Sie bestimmte Voraussetzungen bezüglich Ihres Standorts/Firmensitzes, qualifiziertem Personal und einen tierschutzrechtlich konformen Umgang erfüllen.

    Für eine Zulassung des Typs 2 müssen Sie einige zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Ausführliche Informationen zu den beiden Zulassungen finden Sie in der Rubrik „Voraussetzungen“.

    Die Zulassungen werden für die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt.

    Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Entladens, Unterbringens und Verladens an Zwischenstationen.

    Sollten sich Änderungen an den Informationen oder Papieren, die Sie im Rahmen der Zulassung Ihrem Veterinäramt mitgeteilt haben, ergeben, teilen Sie dies spätestens 15 Arbeitstage nach der Änderung Ihrem Veterinäramt mit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Miesbach (LRA MB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenheimer Str. 1 - 3

    83714 Miesbach

    Postfachadresse

    Postfach 303

    83711 Miesbach

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr


    Öffnungszeiten und Corona-Schutzvorkehrungen am Landratsamt Miesbach

    Um Mitarbeiter und Kunden vor einer möglichen Virus-Übertragung zu schützen, hat das Landratsamt Schutzvorkehrungen getroffen. Persönliche Termine sind wieder in allen Bereichen möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die zuständigen Mitarbeiter holen die Kunden an der Eingangstür des jeweiligen Hauses ab. Kunden können auch am Haupteingang (Haus A gegenüber des Zulassungsstellen-Parkplatzes an der Rosenheimer Straße) klingeln und werden dann über den Bürgerservice zum zuständigen Mitarbeiter gelotst. Die Eingangstüren bleiben zur Kontrolle der Besucherströme noch verschlossen. In den öffentlichen Bereichen des Landratsamtes (Gänge, Treppen etc.) muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Auch beim persönlichen Gespräch muss der Mindestabstand beachtet werden, sonst muss auch hier der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

    Der Bürgerservice ist telefonisch durchgehend erreichbar

    Montag bis Mittwoch 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
    Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

    Zulassungsstelle und Führerscheinstelle: Die Kfz-Zulassungsstelle ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Termine sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich über 08025 704 2320, zulassung@lra-mb.bayern.de oder online.

    Die Fahrerlaubnisbehörde ist ebenfalls zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Eine Vorsprache kann nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 08025 704 2330 erfolgen.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-mb.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=75331406415Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75331406415Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8025 704-0

    Fax: +49 8025 704-77040

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Beantragung der Zulassung als Transportunternehmer

      Folgende Nachweise und Erklärungen sind für eine Zulassung des Typ 1 notwendig:

      • Nachweis über ausreichend und geeignetes Personal
      • Nachweis über ausreichende und angemessene Ausrüstung
      • Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben
      • Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben

      Folgende Nachweise sind zusätzlich für eine Zulassung des Typ 2 notwendig:

      • Befähigungsnachweise für sämtliche Fahrer und Betreuer, die für lange Beförderungen eingesetzt werden
      • Gültige Zulassungsnachweise für sämtliche Straßentransportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werden
      • Nachweis, dass Sie die Bewegungen Ihrer Straßenfahrzeuge verfolgen und aufzeichnen und ständigen Kontakt zu den Fahrern halten können
      • Notfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen

      Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um eine Zulassung des Typ 1 (Transportdauer bis 8 Stunden) zu bekommen:

    • Sie sind in Deutschland ansässig oder haben, sofern sie in einem Drittland ansässig sind, einen Vertreter in Deutschland.
    • Sie haben nachgewiesen, dass Sie ausreichend und geeignetes Personal sowie über ausreichende und angemessene Ausrüstungen und Verfahren verfügen.
    • Es ist nicht bekannt, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren ernste Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben. Wenn Sie nach Auffassung des für Sie zuständigen Veterinäramts hinreichend nachgewiesen haben, alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen zu haben, um weitere Verstöße zu vermeiden, kann gegebenenfalls dennoch eine Zulassung erteilt werden.

    Voraussetzungen die Sie erfüllen müssen, um eine Zulassung des Typ 2 (Transportdauer länger als 8 Stunden) zu bekommen:

    • Sie erfüllen alle Voraussetzungen für eine Zulassung des Typ 1.
    • Sie haben gültige Befähigungsnachweise für sämtliche Fahrer und Betreuer, die für lange Beförderungen eingesetzt werden, eingereicht.
    • Sie haben gültige Zulassungsnachweise für sämtliche Straßentransportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werden sollen, eingereicht.
    • Sie haben Einzelheiten über Ihre Verfahren zur Aufzeichnung der Bewegungen und Verfolgung Ihrer Straßenfahrzeuge eingereicht.
    • Sie haben Einzelheiten über Ihre Verfahren zur ständigen Kontaktmöglichkeit mit Ihren Fahrern eingereicht.
    • Sie haben Notfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen, eingereicht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Nach Antragsstellung und Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen, wird Ihr Antrag durch das zuständige Veterinäramt geprüft und dokumentiert. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die Zulassung erteilt.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Zulassung vor Ihrem Tätigkeitsbeginn stellen. Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

    Kosten

    Gebühr: 10 bis 500 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Landwirt sind, benötigen Sie für den Transport von Tieren in Ihren eigenen landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder Transportmitteln in Fällen, in denen aus geografischen Gründen ein Transport im Rahmen der jahreszeitlich bedingten Wanderhaltung bestimmter Tierarten erforderlich ist (z.B. Almauf- oder -abtrieb), oder für den Transport Ihrer eigenen Tiere in Ihren eigenen Transportmitteln über eine Entfernung von weniger als 50 km ab Ihrem Betrieb, keine Zulassung.

    Sie benötigen auch keine Zulassung

    • für den Transport von Wirbeltieren, der nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit steht, sowie
    • den Transport von Tieren, der unter Anleitung eines Tierarztes unmittelbar in bzw. aus einer Tierarztpraxis oder Tierklinik erfolgt.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English