Fahrerqualifizierungsnachweis; Beantragung
Beschreibung
Innerhalb der Europäischen Union soll die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden. Deshalb müssen selbständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, eine besondere Qualifikation nachweisen.
Zusätzlich zu der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis müssen die Fahrerinnen und Fahrer für den Einstieg in den Beruf eine Grundqualifikation erwerben.
Im Rahmen der Grundqualifikation werden besondere tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse (zum Beispiel Technik, Verkehrssicherheit, rationeller Kraftstoffverbrauch, Lenk- und Ruhezeiten, Gesundheit) vermittelt. Anschließend haben Sie die Pflicht, im 5-Jahres-Turnus an einer Weiterbildung teilzunehmen, um die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse aufzufrischen und zu aktualisieren.
Die Grundqualifikation sowie die regelmäßige Weiterbildung wird durch die Eintragung im Fahrerqualifizierungsnachweis nachgewiesen. Dieser ist für maximal 5 Jahre gültig.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Straubing-Bogen - Führerscheinstelle (LRA SR)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 463
94304 Straubing
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Schalterschluss in der Zulassungsstelle ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: fuehrerscheine@landkreis-straubing-bogen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9109865457529Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9421 973-0
Fax: +49 9421 973-230
Internet
erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Identitätsnachweis (Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels)
- Führerschein (Kopie)
- biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- amtlicher Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz
- falls Fahrerqualifizierungsnachweis bereits vorhanden: Fahrerqualifizierungsnachweis
- Nachweis über die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung
- bei Verlust: eine Versicherung an Eides statt
- bei Diebstahl: der Nachweis einer Anzeige
- bei Ausstellung wegen Änderung: Nachweis über die entsprechende Änderung
Voraussetzungen
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit beziehungsweise die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines EWR-Staates oder der Schweiz oder sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.
Sie sind in Besitz eines Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE oder können die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.
Bei Verlängerung bzw. Aktualisierung müssen Sie den Abschluss einer Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG)
- § 8 und 9 Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung - BKrFQV)
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Antrag zusammen mit den Unterlagen bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein.
Nach Eingang des Antrags erhalten Sie eine Rechnung über die Antragsgebühren.
Nach Zahlung der Antragsgebühren und Prüfung der Unterlagen lässt die zuständige Stelle durch die Bundesdruckerei einen Fahrerqualifizierungsnachweis herstellen.
Die Bundesdruckerei übersendet Ihnen den Fahrerqualifizierungsnachweis.
Fristen
Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit und sollte spätestens 6 Wochen vor Fristablauf beantragt werden.
Kosten
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Prüfung eines Antrags auf Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises oder eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Änderungen oder Beschädigung sowie Entscheidung über den Antrag: 15,80 EUR
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Prüfung eines Antrags auf Ausstellung eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Verlust oder Diebstahl sowie Entscheidung über den Antrag: 20,20 EUR
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Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sowie Zustellung des Fahrerqualifizierungsnachweises im Direktversand innerhalb Deutschlands: 11,70 EUR
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Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sowie Zustellung des Fahrerqualifizierungsnachweises im Direktversand in EU-Mitgliedstaaten: 12,80 EUR
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Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises im Expressverfahren sowie Aushändigung des Fahrerqualifizierungsnachweises: 17,10 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.07.2024
Stichwörter
Berufskraftfahrerqualifikation, FQN