Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung

    Fahrerqualifizierungsnachweis; Beantragung

    Berufskraftfahrer können einen Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen. Er löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab.

    Beschreibung

    Innerhalb der Europäischen Union soll die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden. Deshalb müssen selbständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, eine besondere Qualifikation nachweisen.

    Zusätzlich zu der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis müssen die Fahrerinnen und Fahrer für den Einstieg in den Beruf eine Grundqualifikation erwerben.

    Im Rahmen der Grundqualifikation werden besondere tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse (zum Beispiel Technik, Verkehrssicherheit, rationeller Kraftstoffverbrauch, Lenk- und Ruhezeiten, Gesundheit) vermittelt. Anschließend haben Sie die Pflicht, im 5-Jahres-Turnus an einer Weiterbildung teilzunehmen, um die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse aufzufrischen und zu aktualisieren.

    Die Grundqualifikation sowie die regelmäßige Weiterbildung wird durch die Eintragung im Fahrerqualifizierungsnachweis nachgewiesen. Dieser ist für maximal 5 Jahre gültig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 6 - Sg. 63 - Fahrerlaubnisbehörde (LRA PAF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Pettenkoferstr. 5

    85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

    Postfachadresse

    Postfach 1451

    85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr


    Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung.
    Die Fahrerlaubnisbehörde ist nur zu diesen festen Zeiten unter der Tel. +49 8441 27-5070 telefonisch erreichbar:
    Mo., Do. und Fr. 8:00 - 12:30 Uhr
    Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
    Do. 14:00 - 17:00 Uhr.
    Dienstag ganztägig und Mittwoch Vormittag ist Bearbeitungstag. Die Fahrerlaubnisbehörde ist am Dienstag ganztägig und Mittwoch Vormittag geschlossen, die Fahrerlaubnisbehörde ist weder persönlich noch telefonisch erreichbar.

    Kontakt

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@landratsamt-paf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/042748895623Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8441 27-5070

    Fax: +49 8441 27-5979

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

      • Identitätsnachweis (Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels)
      • Führerschein (Kopie)
      • biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
      • amtlicher Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz
      • falls Fahrerqualifizierungsnachweis bereits vorhanden: Fahrerqualifizierungsnachweis
      • Nachweis über die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung
      • bei Verlust: eine Versicherung an Eides statt
      • bei Diebstahl: der Nachweis einer Anzeige
      • bei Ausstellung wegen Änderung: Nachweis über die entsprechende Änderung

    Voraussetzungen

    Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit beziehungsweise die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines EWR-Staates oder der Schweiz oder sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.

    Sie sind in Besitz eines Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE oder können die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.

    Bei Verlängerung bzw. Aktualisierung müssen Sie den Abschluss einer Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den Antrag zusammen mit den Unterlagen bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein.

    Nach Eingang des Antrags erhalten Sie eine Rechnung über die Antragsgebühren.

    Nach Zahlung der Antragsgebühren und Prüfung der Unterlagen lässt die zuständige Stelle durch die Bundesdruckerei einen Fahrerqualifizierungsnachweis herstellen.

    Die Bundesdruckerei übersendet Ihnen den Fahrerqualifizierungsnachweis.

    Fristen

    Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit und sollte spätestens 6 Wochen vor Fristablauf beantragt werden.

    Kosten

    • Prüfung eines Antrags auf Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises oder eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Änderungen oder Beschädigung sowie Entscheidung über den Antrag: 15,80 EUR

    • Prüfung eines Antrags auf Ausstellung eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Verlust oder Diebstahl sowie Entscheidung über den Antrag: 20,20 EUR

    • Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sowie Zustellung des Fahrerqualifizierungsnachweises im Direktversand innerhalb Deutschlands: 11,70 EUR

    • Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sowie Zustellung des Fahrerqualifizierungsnachweises im Direktversand in EU-Mitgliedstaaten: 12,80 EUR

    • Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises im Expressverfahren sowie Aushändigung des Fahrerqualifizierungsnachweises: 17,10 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Änderungen der den Angaben auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis zugrunde liegenden Tatsachen ist auf Antrag ein neuer auszustellen. Der alte Nachweis ist der Behörde zurückzugeben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.07.2024

    Stichwörter

    Berufskraftfahrerqualifikation, FQN

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English