Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass Erteilung

    Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis

    Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.

    Beschreibung

    Wenn Sie aufgrund der gelegentlichen Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen (z. B. Volks-, Jubiläums- oder Kirchweihfeste) oder aus besonderem Anlass (z. B. Sportveranstaltungen, Staatsbesuche oder Großdemonstrationen) Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie keine Reisegewerbekarte, wenn Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Behörde haben.

    Nach Beantragung einer Erlaubnis entscheidet die zuständige Stelle, ob Sie Ihrem Antrag zum Verkauf der Waren zustimmt. Die zuständige Stelle erteilt die Erlaubnis

    • für den Umfang der Verkaufstätigkeit,
    • für einen bestimmten Ort und
    • befristet für eine bestimmte Veranstaltung.

    Die Erlaubnis ist nicht übertragbar. Sie ersetzt keine sonstigen Erlaubnisse und Genehmigungen, die möglicherweise bei weiteren Behörden einzuholen sind (zum Beispiel straßen- oder straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisse in Form von Sondernutzungsgenehmigungen).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Türkenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßweg 2

    82299 Türkenfeld

    Postanschrift

    Schloßweg 2

    82299 Türkenfeld

    Öffnungszeiten


    Sprechzeiten des 1. Bürgermeisters Emanuel Staffler im Rathaus:
    Flexibel nach Vereinbarung (persönliches Gespräch, telefonisch oder per Video-Chat)

    Wartezeiten ade: Termin vereinbaren!
    Bürgerfreundlichkeit ist uns wichtig! Um Wartezeiten im Bürgerbüro, im Bauamt bzw. der Gemeinde-Kasse zu vermeiden, bitten wir vor JEDEM Besuch um Terminvereinbarung.
    Ab sofort ist es möglich, auf unserer Homepage über den Button "Termin vereinbaren" im Header, vorab einen Termin im Bürgerbüro zu buchen.

    Wer nicht über einen Internetanschluss verfügt, kann weiterhin auch telefonisch einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren. Die Telefonnummer lautet 08193/9307-12.

    Ohne Termin ist es möglich am Dienstag von 8 bis 12 Uhr ins Bürgerbüro zu kommen.

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@tuerkenfeld.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=59107664743Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59107664743Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8193 9307-0

    Fax: +49 8193 9307-58

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung

    Voraussetzungen

    • Sie möchten Waren (keine Dienstleistungen) auf einer bestimmten Veranstaltung oder zu einem bestimmten Anlass anbieten.
    • Der Verkauf der Waren, die Sie anbieten möchten, darf nicht im Reisegewerbe verboten sein (verboten sind zum Beispiel Edelmetalle, Edelsteine, Alkohol – mit bestimmten Ausnahmen)
    • Sie bieten die Waren auf der Veranstaltung selbst, zumindest aber am Rande der betreffenden Veranstaltung an. Es muss also ein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zu der Veranstaltung bestehen (zum Beispiel auf dem Vorplatz oder den Zufahrtstraßen).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie können die Erlaubnis formlos oder über das bereitgestellte Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde beantragen.
    • Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen per E-Mail oder per Post mitgeteilt.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 25.03.2024

    Stichwörter

    besonderem Anlass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English