Förderung für grenzüberschreitende Projekte im bayerisch-tschechischen Grenzraum Bewilligung / Förderung für grenzüberschreitende Projekte im bayerisch-tschechischen Grenzraum Auszahlung
    99148264017000, 99148264079000

    Bayerisch-tschechischer Grenzraum; Beantragung einer Förderung für grenzüberschreitendes Projekt

    Der Freistaat Bayern fördert im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken zukunftsweisende Projekte mit grenzüberschreitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz.

    Beschreibung

    Zweck

    Um den bayerisch-tschechischen Grenzraum weiter zu einem Zukunftsraum zu entwickeln und neue Impulse für die Zusammenarbeit mit Tschechien zu setzen, braucht es auch weiterhin den Einsatz und innovativer Ideen örtlicher Akteure. Mit der Unterstützung von wegweisenden, grenzüberschreitenden Projekten im ländlichen Raum in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken, sollen 

    • gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, Stadt und Land, geschaffen, erhalten und gefördert werden (Verfassungsauftrag nach Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Bay. Verfassung).
    • gezielte Impulse für die Grenzregion gesetzt werden, um Entwicklungspotentiale zu erkennen und zu nutzen und Stärken weiter zu verbessern.
    • zukunftsweisende, maßgeschneiderte Lösungsansätze örtlicher Akteure unterstützt werden.
    • die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, der Austausch und die gegenseitige Unterstützung mit Tschechien weiter verstärkt und verfestigt werden.
    • die Menschen vor Ort grenzüberschreitend zusammengebracht, vernetzt und so eine Verflechtungsregion geschaffen werden.
    Gegenstand

    Gefördert werden die Konzipierung, Planung und Durchführung von zukunftsweisenden Projekten ausschließlich im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken mit grenzüberschreitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz sowie positiver Auswirkung auf die Entwicklung der bayerisch-tschechischen Grenzregion.

    Zuwendungsempfänger

    Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken sowie andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Gefördert werden können die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Ausgaben für 

    • Personal
    • Fahrten und Übernachtungen
    • Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • externe Beratungs- und Dienstleistungen
    • Investitionen unter 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben 
    • sonstige Leistungen durch Dritte.
    Art und Höhe

    Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

    Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
    Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 1 Jahr(en) und 4 Jahr(en).

    Pro Zuwendungsempfänger beträgt die Fördersumme maximal 100 000 Euro pro Projektjahr. Das Projekt kann maximal vier Jahre lang unterstützt werden. 

    Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Der Fördersatz liegt je nach räumlichen Wirkungskreis und bereits erhaltenen Projektförderungen zwischen 30 % und 90 %: 

    1. Bei erstmaliger Förderung beträgt der Basisfördersatz bis zu 70 %. 
    2. Soweit der räumliche Wirkungskreis mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegt, erhöht sich der Fördersatz um bis zu 15 %. 
    3. Der Fördersatz erhöht sich ebenfalls um bis zu 5 % bei interkommunalen Projekten oder bei Projekten, an denen sich die tschechische Seite finanziell beteiligt bzw. bei denen eine Zusammenarbeit mit Akteuren eines tschechischen Projekts mit ähnlicher inhaltlicher Zielrichtung im Plzeňský kraj (Bezirk Pilsen), Karlovarský kraj (Bezirk Karlsbad) oder Jihočeský kraj (Bezirk Südböhmen) erfolgt. 
    4. Bei einer zweiten bzw. dritten Projektförderung mindert sich der Fördersatz stufenweise, soweit keine finanzielle Beteiligung Tschechiens oder eine enge Zusammenarbeit vorliegt.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für HeimatStMFH

    Adresse

    Hausanschrift

    Odeonsplatz 4
    80539 München

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Postfach 22 15 55
    80505 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmfh.bayern.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=36665710206Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/36665710206Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2306-0

    Fax: +49 89 2306-2808

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Eine Förderung nach der BYCZFöR setzt voraus, dass es sich bei Ihrem Vorhaben um ein Projekt mit einem grenzüberschreitenden Charakter sowie fachübergreifenden Ansatz, das heißt mindestens zwei Themenfelder (z.B. Demografie, Kultur, Tourismus, Mobilität/ Verkehr, Daseinsvorsorge, oder Ehrenamt) müssen gleichranging behandelt werden, handelt und das Projekt im ländlichen Raum des Regierungsbezirks Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken liegt. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

    • Übereinstimmung der Projekte mit den Festlegungen aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern und den einschlägigen Regionalplänen
    • Übereinstimmung der Projekte mit vorhandenen Entwicklungsstrategien 
    • Einreichung eines Förderantrags mit festgelegten Evaluierungsindikatoren 
    • Abgabe einer Erklärung über die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung

    Ausschlusskriterien:

    Eine Projektförderung kommt nicht in Betracht, sofern 

    • das Projekt bereits begonnen hat. 
    • die zuwendungsfähigen Ausgaben weniger als 25.000 Euro betragen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine Angabe möglich

    Verfahrensablauf

    • Vor Antragstellung ist mit dem zuständigen Referat 52 im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zur Sicherstellung der Koordinierungsfunktion Kontakt aufzunehmen. Nach positiver Ersteinschätzung kann mit Unterstützung der zuständigen Regierung ein Förderantrag ausgearbeitet und dort eingereicht werden. 
    • Antragstellung und Bewilligung: Der endgülige Antrag ist mindestens vier Wochen vor dem geplanten Förderbeginn in zweifacher Ausfertigung bei der örtlich zuständigen Regierung als Bewilligungsbehörde und beim Staatsministerium der Finanzen und für Heimat einzureichen. Die staatliche Projektförderung wird mithilfe eines Zuwendungsbescheides durch die Regierungen, die auch für die weitere Projektbegleitung zuständig sind, bewilligt.

    Fristen

    Der Antrag muss bis 14.05.2026 gestellt werden. Förderanträge können innerhalb des Geltungszeitraums der Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum (15.05.2022 - 14.05.2026) gestellt werden. Der endgültige Antrag ist mindestens vier Wochen vor dem geplanten Förderbeginn einzureichen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausschlusskriterien und Kofinanzierung

    • Es gilt das Verbot von Doppelförderung: Eine Förderung ist nach BYCZFöR nicht möglich, wenn für den Fördergegenstand eine Förderung im Rahmen anderer Programme der Europäischen Union, des Bundes oder des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden kann. 
    • Eine Kofinanzierung eines aus einem EU- oder Bundesprogramm geförderten Projekts ist jedoch möglich, sofern das EU- oder Bundesprogramm eine Landeskofinanzierung erfordert oder zulässt.

    Dokumente

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Antrag auf Projektförderung
      • Subventionserklärung
      • Kofinanzierungserklärung
      • Schutzerklärung Scientology

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 17.02.2026

    Stichwörter

    Bayerisch-Tschechische Freundschaft, Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum, Bayerisch-Tschechische Zusammenarbeit, Grenzraum, Grenzraumförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English