Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste; Einreichung einer Anregung

    Sie können Persönlichkeiten für die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste vorschlagen.

    Beschreibung

    Die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste wird jährlich an bis zu 20 Personen verliehen, die sich in sozialen Bereichen besondere Verdienste um den Freistaat Bayern und seine Bürgerinnen und Bürger erworben haben.

    Die Auszeichnung besteht aus einer Medaille, einer Anstecknadel und einer Urkunde.

    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Presse, Öffentlichkeitsarbeit (Reg UFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterplatz 9

    97070 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach

    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: pressestelle@reg-ufr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0633411354311Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

    Fax: +49 931 380-2222

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Person muss sich im sozialen Bereich langjährig ehrenamtlich engagieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anregungen für eine Auszeichnung mit der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste können über das bereitgestellte Formular (siehe unter "Formulare") von jeder Bürgerin und jedem Bürger beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (auch bei den Regierungen, Landratsämtern oder Gemeinden) eingereicht werden.

    Die zuständige Regierung prüft die Anregung und leitet sie an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales weiter.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English