Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste; Einreichung einer Anregung
Beschreibung
Die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste wird jährlich an bis zu 20 Personen verliehen, die sich in sozialen Bereichen besondere Verdienste um den Freistaat Bayern und seine Bürgerinnen und Bürger erworben haben.
Die Auszeichnung besteht aus einer Medaille, einer Anstecknadel und einer Urkunde.
Ansprechpartner
Regierung von Mittelfranken - Orden (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Kontakt
E-Mail: presse@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3025397483101Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 53-0
Fax: +49 981 53-1456
Internet
Voraussetzungen
Die Person muss sich im sozialen Bereich langjährig ehrenamtlich engagieren.
Rechtsgrundlage(n)
- Verleihung der Bayerischen Staatsmedaille für soziale VerdiensteAllMBl. 2010 S. 256 vom 17. September 2010 Az.: M2/0135.01-1/3, geändert durch Bekanntmachung vom 9. Februar 2015 (AllMBl S. 128)
Verfahrensablauf
Anregungen für eine Auszeichnung mit der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste können über das bereitgestellte Formular (siehe unter "Formulare") von jeder Bürgerin und jedem Bürger beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (auch bei den Regierungen, Landratsämtern oder Gemeinden) eingereicht werden.
Die zuständige Regierung prüft die Anregung und leitet sie an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales weiter.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 13.03.2024