Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste; Einreichung einer Anregung
Beschreibung
Die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste wird jährlich an bis zu 20 Personen verliehen, die sich in sozialen Bereichen besondere Verdienste um den Freistaat Bayern und seine Bürgerinnen und Bürger erworben haben.
Die Auszeichnung besteht aus einer Medaille, einer Anstecknadel und einer Urkunde.
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern - P2 - Koordinierung; Orden (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: presse@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/667287362991Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
Internet
Voraussetzungen
Die Person muss sich im sozialen Bereich langjährig ehrenamtlich engagieren.
Rechtsgrundlage(n)
- Verleihung der Bayerischen Staatsmedaille für soziale VerdiensteAllMBl. 2010 S. 256 vom 17. September 2010 Az.: M2/0135.01-1/3, geändert durch Bekanntmachung vom 9. Februar 2015 (AllMBl S. 128)
Verfahrensablauf
Anregungen für eine Auszeichnung mit der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste können über das bereitgestellte Formular (siehe unter "Formulare") von jeder Bürgerin und jedem Bürger beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (auch bei den Regierungen, Landratsämtern oder Gemeinden) eingereicht werden.
Die zuständige Regierung prüft die Anregung und leitet sie an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales weiter.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 13.03.2024