Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung; Beantragung

    Sie können eine Auskunft über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.

    Beschreibung

    Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch für Teilmaßnahmen) von Straßen erheben die Gemeinden als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung (zu Erschließungsbeiträgen siehe Verweis unter zugeordnete Links).

    Mit der Anliegerbescheinigung wird der erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnungszustand eines Grundstückes dokumentiert.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 28

    89356 Haldenwang

    Postanschrift

    Hauptstr. 28

    89356 Haldenwang

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Freitag nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@vgem-hw.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=59551872794Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59551872794Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8222 9676-0

    Fax: +49 8222 9676-40

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Eigentümernachweis
    • Flurkartenauszug
    • Lageplan
    • ggf. Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Soweit der Antrag nicht vom Eigentümer gestellt wird, benötigt der Antragsteller eine Vollmacht oder eine Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag muss den Namen und die Anschrift des Eigentümers enthalten sowie das Grundstück bezeichnen (Straße, Hausnummer, Gemarkung und Flurnummer). Er kann auch formlos gestellt werden.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr an. Sie wird von der zuständigen Gemeinde festgelegt und ist i.d.R. vom Verwaltungsaufwand abhängig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English