Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung; Beantragung

    Sie können eine Auskunft über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.

    Beschreibung

    Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch für Teilmaßnahmen) von Straßen erheben die Gemeinden als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung (zu Erschließungsbeiträgen siehe Verweis unter zugeordnete Links).

    Mit der Anliegerbescheinigung wird der erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnungszustand eines Grundstückes dokumentiert.

     

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Markt Dinkelscherben

    Adresse

    Hausanschrift

    Augsburger Str. 4-6

    86424 Dinkelscherben

    Postanschrift

    Augsburger Str. 4-6

    86424 Dinkelscherben

    Öffnungszeiten

    Do 15:00 Uhr - 18:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@dinkelscherben.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/36553083533Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8292 202-0

    Fax: +49 8292 202-23

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Eigentümernachweis
    • Flurkartenauszug
    • Lageplan
    • ggf. Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Soweit der Antrag nicht vom Eigentümer gestellt wird, benötigt der Antragsteller eine Vollmacht oder eine Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag muss den Namen und die Anschrift des Eigentümers enthalten sowie das Grundstück bezeichnen (Straße, Hausnummer, Gemarkung und Flurnummer). Er kann auch formlos gestellt werden.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr an. Sie wird von der zuständigen Gemeinde festgelegt und ist i.d.R. vom Verwaltungsaufwand abhängig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English