Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung; Beantragung

    Sie können eine Auskunft über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.

    Beschreibung

    Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch für Teilmaßnahmen) von Straßen erheben die Gemeinden als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung (zu Erschließungsbeiträgen siehe Verweis unter zugeordnete Links).

    Mit der Anliegerbescheinigung wird der erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnungszustand eines Grundstückes dokumentiert.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Grafenau

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausgasse 1

    94481 Grafenau

    Postfachadresse

    Postfach 1151

    94475 Grafenau

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: stadt.grafenau@grafenau.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=12775705447Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/12775705447Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8552 9623-0

    Fax: +49 8552 9623-710

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Eigentümernachweis
    • Flurkartenauszug
    • Lageplan
    • ggf. Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Soweit der Antrag nicht vom Eigentümer gestellt wird, benötigt der Antragsteller eine Vollmacht oder eine Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag muss den Namen und die Anschrift des Eigentümers enthalten sowie das Grundstück bezeichnen (Straße, Hausnummer, Gemarkung und Flurnummer). Er kann auch formlos gestellt werden.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr an. Sie wird von der zuständigen Gemeinde festgelegt und ist i.d.R. vom Verwaltungsaufwand abhängig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English