Anliegerbescheinigung; Beantragung
Sie können eine Auskunft über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.
Beschreibung
Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch für Teilmaßnahmen) von Straßen erheben die Gemeinden als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung (zu Erschließungsbeiträgen siehe Verweis unter zugeordnete Links).
Mit der Anliegerbescheinigung wird der erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnungszustand eines Grundstückes dokumentiert.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Schleching
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchplatz 1
83259 Schleching
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@schleching.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=53885595710Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/53885595710Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8649 9889-0
Fax: +49 8649 321
Internet
erforderliche Unterlagen
- Eigentümernachweis
- Flurkartenauszug
- Lageplan
- ggf. Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Soweit der Antrag nicht vom Eigentümer gestellt wird, benötigt der Antragsteller eine Vollmacht oder eine Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag muss den Namen und die Anschrift des Eigentümers enthalten sowie das Grundstück bezeichnen (Straße, Hausnummer, Gemarkung und Flurnummer). Er kann auch formlos gestellt werden.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024