Berufsschüler; Beantragung einer notwendigen auswärtigen Unterbringung in Bayern
Beschreibung
Kreisfreie Gemeinden oder Landkreise können auswärtigen Berufsschülerinnen und Berufsschülern während ihrer Blockschulphasen an der Berufsschule eine Unterbringung gewähren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Niederbayern (Bayern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
Eine Unterkunft während der Berufsschulzeit kann nur erhalten,
- wer einen Ausbildungsbetrieb oder ein verpflichtend eingerichtetes Berufsgrundschuljahr in Bayern besucht,
- wer kein Umschüler ist und
- wer einen tatsächlichen Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als 3 Stunden Hin- und Rückweg erreicht bzw. wer mehr als 12 Stunden vom Wohnort abwesend ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist von dem volljährigen Berufsschüler/der volljährigen Berufsschülerin oder deren Erziehungsberechtigten bei Minderjährigkeit bei der zuständigen Stelle (z. B. Schulverwaltungsamt oder Berufsschule) zu stellen und zu unterschreiben.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 24.09.2024