Berufsschüler; Beantragung einer notwendigen auswärtigen Unterbringung in Bayern

    Berufsschüler können während der Blockschulphasen an einer Berufsschule eine Unterbringung beantragen.

    Beschreibung

    Kreisfreie Gemeinden oder Landkreise können auswärtigen Berufsschülerinnen und Berufsschülern während ihrer Blockschulphasen an der Berufsschule eine Unterbringung gewähren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Rosenheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstr. 24

    83022 Rosenheim

    Postfachadresse

    Postfach 1209

    83013 Rosenheim

    Öffnungszeiten


    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@rosenheim.de

    De-Mail: poststelle@rosenheim.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=05664877386Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/05664877386Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 365-01

    Fax: +49 8031 365-2001

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Eine Unterkunft während der Berufsschulzeit kann nur erhalten,

    • wer einen Ausbildungsbetrieb oder ein verpflichtend eingerichtetes Berufsgrundschuljahr in Bayern besucht,
    • wer kein Umschüler ist und
    • wer einen tatsächlichen Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als 3 Stunden Hin- und Rückweg erreicht bzw. wer mehr als 12 Stunden vom Wohnort abwesend ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist von dem volljährigen Berufsschüler/der volljährigen Berufsschülerin oder deren Erziehungsberechtigten bei Minderjährigkeit bei der zuständigen Stelle (z. B. Schulverwaltungsamt oder Berufsschule) zu stellen und zu unterschreiben.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English