Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister
Beschreibung
Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung
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Ansprechpartner
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin
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Postanschrift
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin
Kontakt
E-Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 30 90269-5000
Fax: +49 30 90269-5245
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Gemeinde Wallgau
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Postanschrift
Mittenwalder Str. 8
82499 Wallgau
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch Tel.: 08825-9250-0, per E-Mail oder Online: https://www.gemeinde-wallgau.de/online-terminvereinbarung besteht die Möglichkeit, das Rathaus persönlich aufzusuchen. Desweiteren steht Ihnen unser Online-Bürgerservice rund um die Uhr zur Verfügung, sie können somit viele Anträge von zu Hause bequem in digitaler Form erledigen.
und nach Vereinbarung
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E-Mail: buergerservice@gemeinde-wallgau.de
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/67774270756Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8825 9250-0
Fax: +49 8825 9250-44
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erforderliche Unterlagen
- Es wird die ausländische Eheurkunde benötigt.
Über weitere ggf. notwendige Unterlagen berät Sie das zuständige Standesamt gerne.
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind
- die Ehegatten selbst
- sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR
Weitere Kosten können je nach Einzelfall anfallen. Das zuständige Standesamt berät Sie gerne. - Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.07.2024
Stichwörter
Ehe, Eheschließung, Heirat, heiraten im Ausland, Hochzeit, Trauung, Vermählung