Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuerermäßigung beantragen

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ermäßigung der Hundesteuer möglich.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, diesen in der örtlichen Kommune steuerlich und ordnungsbehördlich anzumelden. Unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt die Kommune auf Antrag und unter Erbringung von Nachweisen eine Ermäßigung der Hundesteuer.

    zuständige Stelle

    kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter

    Ansprechpartner

    Für Storkow (Mark) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Hundesteuerermäßigung
    • grundsätzlich müssen je nach Ermäßigungsgrund Unterlagen vorgelegt werden, z.B.:
      • Kaufnachweis vom Tierheim, Tierschutz, etc.
      • Prüfungszeugnis zum Nachweis der Eignung des Hundes für den angegeben Zweck
      • Kopie vom Sozialhilfebescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Rentenbescheid etc.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen sind in der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung geregelt. Diese können sein:

    - Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, wo das nächst bewohnte Gebäude mehr als 200 m entfernt liegt;

    - Hunde, die von Personen gehalten werden, welche laufende Hilfen zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB II) erhalten und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen;

    - Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen sowie

    - geprüfte Jagd- und Herdengebrauchshunde.

    Die Ermäßigung erfolgt ausschließlich unter Erbringung von entsprechenden Nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Satzungsrecht der jeweiligen Kommune

    Rechtsbehelf

    Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag zur Hundesteuerermäßigung.

    Verfahrensablauf

    Sie halten mind. einen Hund und haben diesen steuerlich und ordnungsrechtlich angemeldet. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine dauerhafte oder zeitlich begrenzte Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Ermäßigung gilt ab Antragstellung inkl. Nachweiserbringung. Die Ermäßigungsdauer ist vom erbrachten Nachweis abhängig.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Ihren Hund nach einem Umzug ummelden, müssen Sie in der Regel auch den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer erneuern.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Fontanestadt Neuruppin am 19.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2025 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 10.01.2025 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Tier, Hundesteuer, Hundeanmeldung, Hundesteuerermäßigung, Hund, Hundehaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)