Hundesteuerermäßigung beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ermäßigung der Hundesteuer möglich.
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, diesen in der örtlichen Kommune steuerlich und ordnungsbehördlich anzumelden. Unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt die Kommune auf Antrag und unter Erbringung von Nachweisen eine Ermäßigung der Hundesteuer.
zuständige Stelle
kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter
Ansprechpartner
Für Brandenburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hundesteuerermäßigung
- grundsätzlich müssen je nach Ermäßigungsgrund Unterlagen vorgelegt werden, z.B.:
- Kaufnachweis vom Tierheim, Tierschutz, etc.
- Prüfungszeugnis zum Nachweis der Eignung des Hundes für den angegeben Zweck
- Kopie vom Sozialhilfebescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Rentenbescheid etc.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind in der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung geregelt. Diese können sein:
- Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, wo das nächst bewohnte Gebäude mehr als 200 m entfernt liegt;
- Hunde, die von Personen gehalten werden, welche laufende Hilfen zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB II) erhalten und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen;
- Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen sowie
- geprüfte Jagd- und Herdengebrauchshunde.
Die Ermäßigung erfolgt ausschließlich unter Erbringung von entsprechenden Nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Satzungsrecht der jeweiligen Kommune
Rechtsbehelf
Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag zur Hundesteuerermäßigung.
Verfahrensablauf
Sie halten mind. einen Hund und haben diesen steuerlich und ordnungsrechtlich angemeldet. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine dauerhafte oder zeitlich begrenzte Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Ermäßigung gilt ab Antragstellung inkl. Nachweiserbringung. Die Ermäßigungsdauer ist vom erbrachten Nachweis abhängig.
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Ihren Hund nach einem Umzug ummelden, müssen Sie in der Regel auch den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer erneuern.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Fontanestadt Neuruppin am 19.12.2024
Stichwörter
Tier, Hundesteuer, Hundeanmeldung, Hundesteuerermäßigung, Hund, Hundehaltung