Hundesteuerbefreiung beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung der Hundesteuer möglich.
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, diesen in der örtlichen Kommune steuerlich und ordnungsbehördlich anzumelden. Unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt die Kommune auf Antrag und unter Erbringung von Nachweisen eine Befreiung der Hundesteuer.
zuständige Stelle
kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter
Ansprechpartner
Für Brandenburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hundesteuerbefreiung
- je nach Grundlage des Antrages müssen Unterlagen vorgelegt werden:
- Schwerbehindertenausweis und/oder amtsärztliches Zeugnis
- Prüfungszeugnis zum Nachweis der Eignung des Hundes für den angegeben Zweck
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind in der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung geregelt. Diese können sein:
- Der Hund dient ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, tauben oder sonstig hilflosen Person (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Der Hund dient einer anerkannten Sanitäts-, Katastrophen- oder Zivilschutzeinheit als Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshund. Die dafür vorgesehene Prüfung wurde abgelegt.
- Der Hund ist aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht.
- Der Hunde ist vorrübergehend in einer Tierhandlung untergebracht.
Rechtsgrundlage(n)
Satzungsrecht der jeweiligen Kommune
Rechtsbehelf
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag zur Hundesteuerbefreiung.
Verfahrensablauf
Sie halten mind. einen Hund und haben diesen steuerlich und ordnungsrechtlich angemeldet. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung der Hundesteuer für unbegrenzte Zeit beantragen. Die Befreiung gilt ab Antragstellung inkl. Nachweiserbringung.
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Hundesteuerbefreiung wird in der Regel unbegrenzt gewährt.
Wenn Sie Ihren Hund nach einem Umzug ummelden, müssen Sie in der Regel auch den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer erneuern.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Fontanestadt Neuruppin am 19.12.2024
Stichwörter
Hundesteuerbefreiung, Hundeanmeldung, Hund, Hundehaltung, Tier, Hundesteuer