Verbot der Beseitigung oder Beschädigung landesgesetzlich geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Verbot der Beseitigung oder Beschädigung geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Wenn Sie einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk vornehmen wollen, stellen Sie einen Antrag in Ihrer Gemeinde für eine Ausnahmegenehmigung der Baumschutzsatzung.

    Beschreibung

    Wenn Sie auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk (u.a. Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen) vornehmen wollen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.

    Maßnahmen an geschützten Bäumen sind grundsätzlich an Auflagen gebunden. Diese beinhalten den Zeitraum der genehmigten Maßnahmen sowie Aussagen zur Ersatzpflanzung (Baumart, Baumstückzahl, Baumqualität) beziehungsweise der Zahlung einer Ausgleichsabgabe.

    Maßgeblich sind im Detail die jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden

    zuständige Stelle

    Die Gemeinden

    Ansprechpartner

    Amt Gerswalde

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfmitte 14a

    17268 Gerswalde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039887 758-0

    Fax: 039887 758-30

    E-Mail: info@amt-gerswalde.de

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 19.02.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

    Voraussetzungen

    Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Baumschutzsatzungen der Gemeinden in den Webseiten der Gemeindeverwaltungen

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

    Fristen

    Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

    Kosten

    Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 09.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 14.11.2024 (von: Scheibeler, Florentine)

    Technisch geändert am 04.12.2024 (von: Scheibeler, Florentine)

    Stichwörter

    Hecken, Baum, Fällgenehmigung, Baumrückschnitt, Privatgrundstück, Baumkrone, Rückschnitt, Walnuss, Stadtgrün, Baumschutzsatzungverordnung, Kronenrückschnitte, Grundstück, Kiefer, Wurzel, Baumschnitt, Aufschüttungen, Abgrabungen, Baumfällgenehmigung, Fällen, Naturschutz, Wurzeltrennungen, Laubbäume

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)