Verbot der Beseitigung oder Beschädigung landesgesetzlich geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Verbot der Beseitigung oder Beschädigung geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Wenn Sie einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk vornehmen wollen, stellen Sie einen Antrag in Ihrer Gemeinde für eine Ausnahmegenehmigung der Baumschutzsatzung.

    Beschreibung

    Wenn Sie auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk (u.a. Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen) vornehmen wollen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.

    Maßnahmen an geschützten Bäumen sind grundsätzlich an Auflagen gebunden. Diese beinhalten den Zeitraum der genehmigten Maßnahmen sowie Aussagen zur Ersatzpflanzung (Baumart, Baumstückzahl, Baumqualität) beziehungsweise der Zahlung einer Ausgleichsabgabe.

    Maßgeblich sind im Detail die jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden

    zuständige Stelle

    Die Gemeinden

    Ansprechpartner

    Landkreis Potsdam-Mittelmark - 4610 Team Naturschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1138

    14801 Bad Belzig

    Hausanschrift

    Am Teltowkanal 7

    14513 Teltow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag nach Vereinbarung Freitag nach Vereinbarung

    Kontakt

    Stichwörter

    Naturschutz

    Version

    Technisch erstellt am 12.04.2024

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    erforderliche Unterlagen

    Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

    Voraussetzungen

    Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Baumschutzsatzungen der Gemeinden in den Webseiten der Gemeindeverwaltungen

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

    Fristen

    Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

    Kosten

    Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 09.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 14.11.2024

    Technisch geändert am 04.12.2024

    Stichwörter

    Grundstück, Fällgenehmigung, Wurzel, Aufschüttungen, Baum, Stadtgrün, Baumschnitt, Kiefer, Baumrückschnitt, Hecken, Baumfällgenehmigung, Kronenrückschnitte, Abgrabungen, Rückschnitt, Wurzeltrennungen, Naturschutz, Baumkrone, Laubbäume, Privatgrundstück, Fällen, Baumschutzsatzungverordnung, Walnuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020