Verbot der Beseitigung oder Beschädigung geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung
Anträge auf Ausnahmen von den Baumschutzsatzungen der Gemeinden sind jeweils dort zu stellen.
Beschreibung
Wenn Sie auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk (u.a. Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen) vornehmen wollen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.
Maßnahmen an geschützten Bäumen sind grundsätzlich an Auflagen gebunden. Diese beinhalten den Zeitraum der genehmigten Maßnahmen sowie Aussagen zur Ersatzpflanzung (Baumart, Baumstückzahl, Baumqualität) beziehungsweise der Zahlung einer Ausgleichsabgabe.
Maßgeblich sind im Detail die jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden
zuständige Stelle
Die Gemeinden
Ansprechpartner
Gemeinde Grünheide (Mark) - Baumschutz/Grünflächen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Bike E-Ladesäule
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: PKW E-Ladesäule
Anzahl: 1
Gebühren: ja
Buslinie
Bus: Linie 419
Buslinie
Bus: Linie 429
Buslinie
Bus: Linie 436
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Die Zugangstür kann mittels Taster rechts der Tür geöffnet werden.
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr  
Kontakt
Telefon Festnetz: 03362 5088-313(Straßenbäume, Baumfällgenehmigungen, Wald)
Telefon Festnetz: 03362 5088-310(Grünflächen, herrenloser Müll, Spielplätze, Straßenreinigung)
E-Mail: umwelt@gemeinde-gruenheide.de
erforderliche Unterlagen
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Voraussetzungen
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Rechtsgrundlage(n)
Baumschutzsatzungen der Gemeinden in den Webseiten der Gemeindeverwaltungen
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Fristen
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Kosten
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 09.10.2024
Stichwörter
Baumkrone, Grundstück, Walnuss, Baumfällgenehmigung, Rückschnitt, Fällgenehmigung, Naturschutz, Privatgrundstück, Baumschnitt, Abgrabungen, Wurzel, Wurzeltrennungen, Hecken, Baumschutzsatzungverordnung, Kronenrückschnitte, Fällen, Stadtgrün, Laubbäume, Baumrückschnitt, Kiefer, Baum, Aufschüttungen