Anzeige der Errichtung, der wesentlichen Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage Entgegennahme
Das Errichten, Stilllegen oder wesentliche Ändern einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) müssen Sie mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie eine
- Anlage zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern,
- sonstige JGS-Anlage mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Kubikmetern oder
- eine Anlage zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1.000 Kubikmetern errichten, stilllegen oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.
zuständige Stelle
Untere Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Für Oberkrämer wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Anzeigeformular
- Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
- Gegebenenfalls Sachverständigengutachten
Voraussetzungen
Sie weisen mit den erforderlichen Unterlagen nach, dass Ihre Anlage die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhält.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der unteren Wasserbehörde postalisch oder per E-Mail zu oder Sie nutzen den Onlinedienst für den Antrag.
- In jedem Fall prüft die Behörde Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
- Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
- Falls keine Einwände bestehen, werden Ihre Antragsdaten in das Fachverfahren der Behörde eingetragen.
Fristen
Die Anzeige richten Sie mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich oder online an die zuständige Behörde.
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Kosten
Gebühr ab 25.0 EUR bis 1000.0 EUR
Land Brandenburg: Abgabe ab 100.0 EUR bis 1000.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg 11.09.2024 am 05.07.2023
Stichwörter
Wassergefährdende Stoffe, Silagesickersaft, allgemein wassergefährdend, Behälter, Umgang, Prüfpflichtige Anlage, Errichten, Stoffe, ändern, wesentliche Änderung, Anlage, Gefährdungsstufe, AwSV, wassergefährdend, Anzeigepflicht, Festmist, Anlagensicherheit, Fahrsilo, Jauche, Anzeige, Gülle, Wasserbehörde