Kommunale Förderung für Vereine Auszahlung

    Finanzielle Fördermittel für Vereine auszahlen

    Sie haben eine finanzielle Förderung bei der zuständigen Kommune beantragt. Nach Zugang eines positiven Förderbescheides, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle zwecks Mittelabruf.

    Beschreibung

    Sie haben eine finanzielle Förderung bei der zuständigen Kommune beantragt.

    Nach Bewilligung des Fördermittelantrages, wird der festgesetzte Betrag zwecks Mittelabruf von der zuständigen Stelle ausgezahlt.

    Anschließend muss ein Fördermittelnachweis erbracht werden.

    zuständige Stelle

    Landkreise, kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden

    Ansprechpartner

    Stadt Angermünde

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 24

    16278 Angermünde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03331 260013

    Fax: 03331 260045

    E-Mail: i.hundt@angermuende.de

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 19.02.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zur Bankverbindung falls noch nicht mit der Antragsstellung übermittelt
    • ggf. Nachweise über getätigte Ausgaben

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die Unterlagen vollständig einreichen.
    • Der eingereichte Antrag muss rechtsgültig unterschrieben sein.
    • Falls notwendig muss ein separater Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 46 Absatz 4 der BB Kommunalverfassung

    kommunale Satzung/Richtlinie der jeweiligen Kommune

     

    Verfahrensablauf

    Die finanzielle Förderung wird Ihnen mit Bewilligung des Antrages ausgezahlt oder es bedarf eines separaten Antrags auf Auszahlung. Dies ist in der jeweiligen kommunalen Satzung/Richtlinie festgehalten.

    Fristen

    Fristen können sich je nach Fördergeber und Förderprogramm unterscheiden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unrechtmäßig ausgezahlte bzw. verwendete Mittel können von der Kommune zurückgefordert werden.

    Es dürfen keine Vereinsaktivitäten bezuschusst werden, welche politischen Zielen oder Zwecken dienen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Amt Niemegk am 11.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Kulturförderung, Zuwendung, Freiwillige Leistung, Förderung, Unterstützung, Auszahlung, Sportförderung, Verein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)