Finanzielle Fördermittel für Vereine auszahlen
Sie haben eine finanzielle Förderung bei der zuständigen Kommune beantragt. Nach Zugang eines positiven Förderbescheides, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle zwecks Mittelabruf.
Beschreibung
Sie haben eine finanzielle Förderung bei der zuständigen Kommune beantragt.
Nach Bewilligung des Fördermittelantrages, wird der festgesetzte Betrag zwecks Mittelabruf von der zuständigen Stelle ausgezahlt.
Anschließend muss ein Fördermittelnachweis erbracht werden.
zuständige Stelle
Landkreise, kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden
Ansprechpartner
Für Oberkrämer wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Angaben zur Bankverbindung falls noch nicht mit der Antragsstellung übermittelt
- ggf. Nachweise über getätigte Ausgaben
Voraussetzungen
- Sie müssen die Unterlagen vollständig einreichen.
- Der eingereichte Antrag muss rechtsgültig unterschrieben sein.
- Falls notwendig muss ein separater Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Absatz 4 der BB Kommunalverfassung
kommunale Satzung/Richtlinie der jeweiligen Kommune
Verfahrensablauf
Die finanzielle Förderung wird Ihnen mit Bewilligung des Antrages ausgezahlt oder es bedarf eines separaten Antrags auf Auszahlung. Dies ist in der jeweiligen kommunalen Satzung/Richtlinie festgehalten.
Fristen
Fristen können sich je nach Fördergeber und Förderprogramm unterscheiden.
Hinweise (Besonderheiten)
Unrechtmäßig ausgezahlte bzw. verwendete Mittel können von der Kommune zurückgefordert werden.
Es dürfen keine Vereinsaktivitäten bezuschusst werden, welche politischen Zielen oder Zwecken dienen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Amt Niemegk am 11.11.2024
Stichwörter
Kulturförderung, Zuwendung, Freiwillige Leistung, Förderung, Unterstützung, Auszahlung, Sportförderung, Verein