Kommunale Förderung für Vereine Bewilligung

    Fördermittel für Vereine beantragen

    In vielen Kommunen können Sie für Ihren eingetragenen rechtsfähigen Verein finanzielle, materielle oder beratende Förderungen erhalten.

    Beschreibung

    Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und zu fördern. Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen:

    • finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied

    • materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen und

    • beratende Förderungen z.B. Unterstützung bei der Beantragung von Förderprogrammen.

    Die Höhe und Art der Förderung ist individuell.

    Nach Bewilligung des Fördermittelantrages, wird der festgesetzte Betrag von der zuständigen Stelle ausgezahlt, die materielle Leistung oder beratende Tätigkeit erbracht.

    Bei einer materiellen Leistung kann eine Dokumentation anhand eines Protokolls erfolgen.

    Eine beratende Tätigkeit, welche sich auf das Ausfüllen eines Antrages bezieht kann bereits vor der Antragstellung erfolgen.

    Die Kommune fordert im Nachgang einen Fördermittelnachweis.

    zuständige Stelle

    Landkreise, kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden, Ämter

    Ansprechpartner

    Für Stüdenitz-Schönermark wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag und ggf. weitere Unterlagen sowie Nachweise notwendig
    • wenn notwendig, separater Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
    • Einreichung einer aktuellen Vereinssatzung
    • Belehrung Subventionsbetrug

    Voraussetzungen

    • Sitz des Vereins in der Kommune

    • im Vereinsregister gemeldet

    • Verein darf nicht ohne sachlichen Grund zukünftige und aktuelle Mitglieder diskriminieren

    Rechtsgrundlage(n)

    § 46 Absatz 4 der BB Kommunalverfassung

    Kulturförderrichtlinie der jeweiligen Kommune

    Sportförderrichtlinie der jeweiligen Kommune

     

    Rechtsbehelf

    Widerspruch ist mit Begründung zulässig

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    • Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen oder digitalen Bescheid.

    Fristen

    Fristen können sich je nach Fördergeber und Förderprogramm unterscheiden. Die Antragsfrist richtet sich je nach Richtlinie der Kommune.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitungszeit variiert je nach Eingang und Haushaltslage somit kann keine definierte Bearbeitungszeit festgelegt werden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten für die Beantragung an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unrechtmäßig ausgezahlte bzw. verwendete Mittel können von der Kommune zurückgefordert werden.

    Es dürfen keine Vereinsaktivitäten gefördert werden, welche politischen Zielen oder Zwecken dienen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Amt Niemegk am 11.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Sportförderung, Zuwendung, Kulturförderung, Verein, Förderung, Freizeitförderung, Freiwillige Leistung, Unterstützung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)