• Merzdorf (Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg)
Kommunale Förderung für Vereine Bewilligung

Fördermittel für Vereine beantragen

In vielen Kommunen können Sie für Ihren eingetragenen rechtsfähigen Verein finanzielle, materielle oder beratende Förderungen erhalten.

Beschreibung

Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und zu fördern. Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen:

• finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied

• materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen und

• beratende Förderungen z.B. Unterstützung bei der Beantragung von Förderprogrammen.

Die Höhe und Art der Förderung ist individuell.

Nach Bewilligung des Fördermittelantrages, wird der festgesetzte Betrag von der zuständigen Stelle ausgezahlt, die materielle Leistung oder beratende Tätigkeit erbracht.

Bei einer materiellen Leistung kann eine Dokumentation anhand eines Protokolls erfolgen.

Eine beratende Tätigkeit, welche sich auf das Ausfüllen eines Antrages bezieht kann bereits vor der Antragstellung erfolgen.

Die Kommune fordert im Nachgang einen Fördermittelnachweis.

zuständige Stelle

Landkreise, kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden, Ämter

Ansprechpartner

Amt Schradenland

Adresse

Hausanschrift

Großenhainer Straße 25

04932 Gröden

Kontakt

Telefon Festnetz: 035343 7620

Fax: 035343 512

E-Mail: amtschradenland@t-online.de

Version

Technisch erstellt am 08.07.2020

Technisch geändert am 19.02.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

  • Antrag und ggf. weitere Unterlagen sowie Nachweise notwendig
  • wenn notwendig, separater Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
  • Einreichung einer aktuellen Vereinssatzung
  • Belehrung Subventionsbetrug

Voraussetzungen

• Sitz des Vereins in der Kommune

• im Vereinsregister gemeldet

• Verein darf nicht ohne sachlichen Grund zukünftige und aktuelle Mitglieder diskriminieren

Handlungsgrundlage(n)

§ 46 Absatz 4 der BB Kommunalverfassung

Kulturförderrichtlinie der jeweiligen Kommune

Sportförderrichtlinie der jeweiligen Kommune

 

Rechtsbehelf

Widerspruch ist mit Begründung zulässig

Verfahrensablauf

• Der Antrag muss schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

• Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen oder digitalen Bescheid.

Fristen

Fristen können sich je nach Fördergeber und Förderprogramm unterscheiden. Die Antragsfrist richtet sich je nach Richtlinie der Kommune.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungszeit variiert je nach Eingang und Haushaltslage somit kann keine definierte Bearbeitungszeit festgelegt werden.

Kosten

Es fallen keine Kosten für die Beantragung an.

Hinweise (Besonderheiten)

Unrechtmäßig ausgezahlte bzw. verwendete Mittel können von der Kommune zurückgefordert werden.

Es dürfen keine Vereinsaktivitäten gefördert werden, welche politischen Zielen oder Zwecken dienen.

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Amt Niemegk am 11.11.2024

Version

Technisch erstellt am 13.11.2024

Technisch geändert am 13.11.2024

Stichwörter

Freiwillige Leistung, Verein, Unterstützung, Kulturförderung, Förderung, Zuwendung, Freizeitförderung, Sportförderung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020