Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Wenn Sie eine Zweitwohnung im kommunalen Gebiet beziehen/besitzen, so wird diese auf Grundlage einer Zweitwohnungssteuersatzung besteuert.

    Beschreibung

    Die Zweitwohnungssteuer wird für das Innehaben einer weiteren Wohnung neben seiner Hauptwohnung erhoben. Sie ist eine örtliche Aufwandsteuer, die auf Grundlage einer Zweitwohnungssteuersatzung der jeweiligen Gemeinde erhoben wird. Das Verfahren zur Zweitwohnungssteuererhebung, Fristen, Ausnahmetatbestände, Steuermaßstäbe und Steuersätze sind der Satzung zu entnehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter

    Ansprechpartner

    Für Ahrensfelde wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Zweitwohnungssteuererklärung ggfls. weitere Nachweise: z.B.

    - Erhebungsbogen zur Ermittlung der  

      Zweitwohnungssteuer

    - Mietvertrag

    Voraussetzungen

    Sie sind Inhaber einer Zweitwohnung im Sinne der kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Art. 105 Abs. 2a GG,
    • § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 KAG,
    • kommunale Satzung (Zweitwohnungssteuersatzung)

    Rechtsbehelf

    Gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid kann mittels eines Widerspruches der Rechtsbehelf eingelegt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Nach Einreichen der Zweitwohnungssteuererklärung wird der Steuerfall geprüft und bei Feststellen einer Steuerpflicht der Steuerbescheid erlassen.

    Fristen

    Die jeweiligen Anzeigefristen entnehmen Sie bitte der Satzung zur Zweitwohnungssteuer Ihrer Gemeinde.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann je nach Sachverhalt unterschiedlich ausfallen.

    Kosten

    Die Steuerhöhe richtet sich nach den Steuersätzen und dem Steuermaßstab der jeweiligen Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie die Regelungen Ihrer kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung, z.B. zu den

    • Anzeigepflichten,
    • Fristen
    • Ausnahmen
    • Befreiungstatbeständen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Fontanestadt Neuruppin und Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz am 25.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2024

    Technisch geändert am 19.02.2025

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz, Wohnsitz, Nebenwohnung, Zweitwohnung, Steuer, Wohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020