Anzeige des Wechsels des Bauherren Entgegennahme
Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde einen Wechsel in der Bauherrschaft mitteilen?
Beschreibung
Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.
zuständige Stelle
Die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark - 43 Fachdienst Technische Bauaufsicht I
Adresse
Postanschrift
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag nach Vereinbarung Freitag nach Vereinbarung Montags und mittwochs sind die Sachbearbeiter telefonisch nicht erreichbar. Beachten Sie bitte, dass der Einlass in das Gebäude nur nach  vorheriger Terminvereinbarung  mit Bestätigung gestattet wird.
Kontakt
Stichwörter
Bauamt, Bauaufsicht
erforderliche Unterlagen
Wechselt die Bauherrschaft, hat die neue Bauherrschaft dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Voraussetzungen
Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Textform den Wechsel der Bauherrschaft mit. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.
Bearbeitungsdauer
Es dauert ein paar Tage (3 bis 4 Tage) bis die Änderung im System der unteren Bauaufsichtsbehörde eingepflegt ist.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg am 30.08.2024
Stichwörter
Bauherr, Wechsel, Baustelle, Baugenehmigung, Bauherrschaft