Anzeige des Wechsels des Bauherren Entgegennahme
Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde einen Wechsel in der Bauherrschaft mitteilen?
Beschreibung
Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.
zuständige Stelle
Die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.
Ansprechpartner
Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz | Technische Bauaufsicht
Aktuelles
Technische Bauaufsicht Die Technische Bauaufsicht in der Kreisverwaltung sorgt für die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften und technischer Standards bei Bauvorhaben. Sie prüft Bauanträge auf ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben, überwacht die Sicherheit von Gebäuden und kontrolliert Bauausführungen. Zudem berät sie Bauherren, Planer und Unternehmen zu baurechtlichen Anforderungen und trägt so zur Qualitätssicherung im Bauwesen bei. Ziel ist es, sichere, nachhaltige und rechtskonforme Bauwerke im Landkreis zu gewährleisten.
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Dubinaweg 1
Postfach 100064
01945 Senftenberg/Zły Komorow
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis:  Weitere Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03573 870-5400
Internet
Stichwörter
Bau, Bauamt, Bauantrag, Bauaufsicht, Bauen
erforderliche Unterlagen
Wechselt die Bauherrschaft, hat die neue Bauherrschaft dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Voraussetzungen
Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Textform den Wechsel der Bauherrschaft mit. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.
Bearbeitungsdauer
Es dauert ein paar Tage (3 bis 4 Tage) bis die Änderung im System der unteren Bauaufsichtsbehörde eingepflegt ist.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg am 30.08.2024
Stichwörter
Bauherr, Wechsel, Baustelle, Baugenehmigung, Bauherrschaft