Anzeige des Wechsels des Bauherren Entgegennahme
Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde einen Wechsel in der Bauherrschaft mitteilen?
Beschreibung
Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.
zuständige Stelle
Die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.
Ansprechpartner
Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Bauaufsichtsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3535 46-2652(Herzberg)
Telefon Festnetz: +49 3531 502-6243(Finsterwalde)
Fax: +49 3535 46-2657(Herzberg)
Fax: +49 3531 502-6719(Finsterwalde)
E-Mail: bauordnungsamt@lkee.de(Herzberg)
E-Mail: bauordnungsamt.fi@lkee.de(Finsterwalde)
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
erforderliche Unterlagen
Wechselt die Bauherrschaft, hat die neue Bauherrschaft dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Voraussetzungen
Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Textform den Wechsel der Bauherrschaft mit. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.
Bearbeitungsdauer
Es dauert ein paar Tage (3 bis 4 Tage) bis die Änderung im System der unteren Bauaufsichtsbehörde eingepflegt ist.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg am 30.08.2024
Stichwörter
Bauherrschaft, Baustelle, Bauherr, Wechsel, Baugenehmigung