Anzeige des Wechsels des Bauherren Entgegennahme

    Anzeige des Wechsels des Bauherren Entgegennahme

    Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde einen Wechsel in der Bauherrschaft mitteilen?

    Beschreibung

    Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.

    zuständige Stelle

    Die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.

    Ansprechpartner

    Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchhainer Straße 38a

    03238 Finsterwalde

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Nordpromenade 4a

    04916 Herzberg (Elster)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr * Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3535 46-2657(Herzberg)

    Telefon Festnetz: +49 3531 502-6243(Finsterwalde)

    Fax: +49 3531 502-6719(Finsterwalde)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-2652(Herzberg)

    E-Mail: bauordnungsamt@lkee.de

    E-Mail: bauordnungsamt.fi@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Wechselt die Bauherrschaft, hat die neue Bauherrschaft dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich in Textform mitzuteilen.

    Voraussetzungen

    Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie teilen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Textform den Wechsel der Bauherrschaft mit. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.

    Bearbeitungsdauer

    Es dauert ein paar Tage (3 bis 4 Tage) bis die Änderung im System der unteren Bauaufsichtsbehörde eingepflegt ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg am 30.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Stichwörter

    Baugenehmigung, Baustelle, Wechsel, Bauherr, Bauherrschaft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de