Anzeige des Wechsels des Bauherren Entgegennahme
Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde einen Wechsel in der Bauherrschaft mitteilen?
Beschreibung
Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.
zuständige Stelle
Die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.
Ansprechpartner
Landkreis Barnim - Bauordnungs- und Planungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplätze vorhanden
Anzahl: 25
Gebühren: nein
BUS Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße
Bus: Linie 862 - Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße
Bus: Linie 861 Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Postanschrift Bauordnungs- und Planungsamt
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 18 Uhr Donnerstag 9 bis 16 Uhr nach Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Wechsel Bauherr
Anzeige des Wechsels des Bauherren
Stichwörter
Bauamt, Bauantrag, Bauen, Bauordnung
erforderliche Unterlagen
Wechselt die Bauherrschaft, hat die neue Bauherrschaft dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Voraussetzungen
Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Textform den Wechsel der Bauherrschaft mit. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.
Bearbeitungsdauer
Es dauert ein paar Tage (3 bis 4 Tage) bis die Änderung im System der unteren Bauaufsichtsbehörde eingepflegt ist.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg am 30.08.2024
Stichwörter
Bauherrschaft, Baustelle, Bauherr, Wechsel, Baugenehmigung