Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung Zulassung bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben (isoliert)

    Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen beantragen

    Sie möchten ein Bauvorhaben verwirklichen, das nicht allen bauordnungsrechtlichen Vorschriften entspricht? Dann kommt unter Umständen die Beantragung einer bauordnungsrechtlichen Abweichung in Frage.

    Beschreibung

    Bauordnungsrechtliche Vorschriften sind generell, d.h. für den Regelfall, formuliert.

    Es kann je nach Bauvorhaben vorkommen, dass die strikte Anwendung der Vorschriften zum Beispiel zu unbeabsichtigten Härten oder unzweckmäßigen Lösungen führen würde. Für solche atypischen Fälle besteht zum einen die Möglichkeit, Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu beantragen, mit denen der Zweck der Vorschriften ebenso gut erreicht werden kann.

    Sie müssen die Zulassung von Abweichungen schriftlich beantragen und begründen.

    Über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften die Bauaufsichtsbehörde.

    Unter welchen Voraussetzungen Abweichungen zugelassen werden können, kann § 67BbgBauO entnommen werden.

    Soll von einer technischen Anforderung abgewichen werden, ist der Genehmigungsbehörde nachzuweisen, dass dem Zweck dieser Anforderung auf andere Weise entsprochen wird.

    zuständige Stelle

    Die unteren Bauaufsichtsbehörden.

    Ansprechpartner

    Für Stechlin wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf Abweichung ist mit dem Formular „Bauantrag“  zu beantragen, zu begründen und ggf. in Bauzeichnungen darzustellen.

    Voraussetzungen

    Sie reichen einen begründeten Antrag auf Abweichung ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde ist Widerspruch und Klage möglich.

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie Ihren begründeten Antrag auf  Abweichung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde  ein.

    Die  Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen zur Zulassung einer Abweichung gegeben sind.

    Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis der Prüfung.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Über isolierte Abweichungen wird in der Rege innerhalb von 6-12 Wochen entschieden. Es gibt keine Genehmigungsfiktion.

    Kosten

    Für die Entscheidung über Abweichungen werden je Abweichungstatbestand Gebühren in Höhe von EUR 100 bis EUR 5 000 erhoben. Es können darüber hinaus für die Beteiligung von Nachbarn und die Anhörung Beteiligter weitere Gebühren anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg am 30.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.09.2024 (von: Scheibeler, Florentine)

    Technisch geändert am 09.09.2024 (von: Scheibeler, Florentine)

    Stichwörter

    Landesbauordnung, Abweichung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)