Erhöhte Gefahr durch Störfälle (Dominoeffekt) Überprüfung

    Erhöhte Gefahr durch Störfälle (Dominoeffekt) Überprüfung

    Bei benachbarten Betriebsbereichen prüft die Behörde, ob Domino-Effekte bestehen.

    Beschreibung

    Die zuständige Behörde ist verpflichtet, gegenüber den Betreibern von Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung festzustellen, bei welchen Betriebsbereichen oder Gruppen von Betriebsbereichen auf Grund ihrer geographischen Lage, ihres Abstands zueinander und der in ihren Anlagen vorhandenen gefährlichen Stoffe eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von Störfällen bestehen kann oder diese Störfälle folgenschwerer sein können (Domino-Effekt). Für die Beurteilung verwendet die Behörde insbesondere

    • die Angaben, die der Betreiber in der Anzeige und im Sicherheitsbericht  übermittelt hat,
    • die Angaben, die im Anschluss an ein Ersuchen der zuständigen Behörde um zusätzliche Auskünfte vom Betreiber übermittelt wurden, und
    • die Informationen, die die zuständige Behörde durch Überwachungsmaßnahmen erlangt hat.

    Die vom Betreiber anzuzeigenden Angaben umfassen auch Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereichs, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern können, z.B. Einzelheiten zu benachbarten Betriebsbereichen, zu anderen Betriebsstätten, die nicht unter die Störfall-Verordnung fallen, und zu Bereichen und Entwicklungen, von denen ein Störfall ausgehen könnte oder bei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen kann oder die Auswirkungen eines Störfalls und von Domino-Effekten verschlimmern können. Verfügt die Behörde darüber hinausgehend über zusätzliche Informationen, hat sie diese dem Betreiber unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern dies für die Zusammenarbeit der Betreiber erforderlich ist.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Umwelt (LfU),

    Abteilung Technischer Umweltschutz 2

    Ansprechpartner

    Landesamt für Umwelt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 60 10 61

    14410 Potsdam

    Hausanschrift

    Seeburger Chaussee 2

    14476 Potsdam

    OT Groß Glienicke

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033201 442-0

    Fax: 033201 442-662

    E-Mail: infoline@lfu.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Informationen, die der zuständigen Behörde durch Überwachungsmaßnahmen vorliegen, aus Anzeige und Sicherheitsbericht

    Voraussetzungen

    Betreiber von Betriebsbereich nach der Störfall-Verordnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen einen Feststellungsbescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren zur Feststellung eines Dominoeffektes wird von der zuständigen Behörde eingeleitet. Die Beurteilung erfolgt anhand

    • der Angaben, die der Betreiber in der Anzeige und im Sicherheitsbericht übermittelt hat,
    • der Angaben, die im Anschluss an ein Ersuchen der zuständigen Behörde um zusätzliche Auskünfte vom Betreiber übermittelt wurden, und
    • der Informationen, die die zuständige Behörde durch Überwachungsmaßnahmen erlangt hat.

    Liegen die Voraussetzungen für einen Domino-Effekt vor, erlässt die zuständige Behörde einen Feststellungsbescheid gegenüber den betroffenen Betreibern.

    Fristen

    Es gibt keine Frist

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer

    Kosten

    Für den Feststellungsbescheid fallen Gebühren an, die sich nach den jeweiligen Gebührenverordnungen der Länder richten. 

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 12.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Stichwörter

    12. BImSchV, Störfall-Verordnung, Domino-Effekt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de