Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Beschreibung

    Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    zuständige Stelle

    Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde, Amt (Meldebehörde)

    Ansprechpartner

    Für Herzberg (Elster) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Land Brandenburg:

    Personalausweis, ggf. vorläufigen

    Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannter und gültiger Pass oder Passersatzpapier

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: ja

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vorsprache bei der Meldebehörde oder Übersendung des Meldescheins

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 23 am 07.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Umzug ins Ausland, Auswandern

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de