Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde oder Amt (Meldebehörde), in der die dann alleinige Wohnung oder Hauptwohnung liegt, soweit Sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Mühl (Leitung Bürgerbüro | Briefwahlbüro)
Mitarbeiter/-innen Bürgerbüro (Bürgerbüro | Bürgerservice)
Telefon Festnetz: +49 33203 877-1304
Telefon Festnetz: +49 33203 877-1303
Telefon Festnetz: +49 33203 877-1301
Telefon Festnetz: +49 33203 877-1302
Fax: +49 33203 877-2999
E-Mail: ema@kleinmachnow.de
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Land Brandenburg:
Personalausweis, ggf. vorläufigen
Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 23 07.06.2024 am 18.11.2015
Stichwörter
Zusammen ziehen, Zweitwohnung, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz