Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Beschreibung

    Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    zuständige Stelle

    Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde oder Amt  (Meldebehörde), in der die dann alleinige Wohnung oder Hauptwohnung liegt, soweit Sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Havelland (Brandenburg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Land Brandenburg:

    Personalausweis, ggf. vorläufigen

    Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: ja

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 23 am 07.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Stichwörter

    Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English