Verzicht auf Bewilligung, Erlaubnis oder gehobene Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers, Widerruf durch die Behördewiderrufen
Sie möchten Ihre bestehende Erlaubnis Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser aufgeben? Dann ist hierfür ein Antrag auf Widerruf an die zuständige Behörde zu richten.
Beschreibung
Eine Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser) in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser kann in Deutschland widerrufen werden. Hierzu kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.
zuständige Stelle
Zuständig für die Entgegennahme der Verzichtserklärung oder den Widerruf ist die Behörde, die zuständig für die Erteilung der Zulassung ist. Je nach Benutzung ist das die Obere oder die Untere Wasserbehörde.
Ansprechpartner
Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Wasserbehörde
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9309(Kläranlagen)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9350(wassergefährdende Stoffe, Heizölverbraucheranlagen)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9353(Betriebswasserwirtschaft)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9331(Erdaufschlüsse)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-2632(Gewässerunterhaltung)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9327(Gewässerunterhaltung)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9329(Niederschlagsentwässerung)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-2628(Überschwemmungsgebiete)
E-Mail: umweltamt@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen (im wesentlichen Begründung) sind abhängig von der zu widerrufenden Erlaubnis zur Abwassereinleitung.
Formulare
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
- Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
- Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch
Voraussetzungen
Die mit der Erlaubnis zugelassene Gewässerbenutzung wird zukünftig nicht mehr ausgeübt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Das Rechtsbehelfsverfahren wird durch die Bundesländer geregelt.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Kosten
Für die Verwaltungsleistung „Einleiten von Abwasser in Gewässer Widerruf der Erlaubnis“ ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 01.06.2021
Stichwörter
Mischwasser, Niederschlagswasser, Trennsysteme, Erlaubnis, Einleitung, Kläranlage, Abwasser, Gewässerbenutzung, zurückgeben, KSR, Mischwassereinleitung, Schmutzwasser, Regenwasser, Wasserhaushaltsgesetz, Schmutzwassereinleitung, RÜ, RÜB, Niederschlagswassereinleitung, Bewilligung, SRK, Mischwasserkanalisation, zurücknehmen