Benutzung eines Gewässers Widerruf der Erlaubnis

    Verzicht auf Bewilligung, Erlaubnis oder gehobene Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers, Widerruf durch die Behördewiderrufen

    Sie möchten Ihre bestehende Erlaubnis Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser aufgeben? Dann ist hierfür ein Antrag auf Widerruf an die  zuständige Behörde zu richten.

    Land Brandenburg:

    Der Widerruf kann durch die Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 18 WHG vorgenommen werden.

    Der Inhaber einer Erlaubnis oder Bewilligung kann auf diese gegenüber der zuständigen Wasserbehörde gem. § 36 BbgWG auf diese verzichten.

    Beschreibung

    Eine Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser) in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser kann in Deutschland widerrufen werden. Hierzu kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.

    Land Brandenburg:

    Die Behörde kann die Erlaubnis zudem von amtswegen widerrufen.

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Entgegennahme der Verzichtserklärung oder den Widerruf ist die Behörde, die zuständig für die Erteilung der Zulassung ist. Je nach Benutzung ist das die Obere oder die Untere Wasserbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Zeuthen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen (im wesentlichen Begründung) sind abhängig von der zu widerrufenden Erlaubnis zur Abwassereinleitung.

    Formulare

    Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

    • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
    • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
    • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
    • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch

    Voraussetzungen

    Die mit der Erlaubnis zugelassene Gewässerbenutzung wird zukünftig nicht mehr ausgeübt.

    oder nicht in dem bisherigen Umfang.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Das Rechtsbehelfsverfahren wird durch die Bundesländer geregelt.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Land Brandenburg:

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen und der zu prüfenden Auswirkungen des Vorhabens bzw. der Einstellung der Gewässerbenutzung.

    Kosten

    Für die Verwaltungsleistung "Einleiten von Abwasser in Gewässer Widerruf der Erlaubnis" ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.

    Land Brandenburg:

     Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für den Umweltbereich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Stichwörter

    Niederschlagswasser, SRK, Schmutzwasser, Kläranlage, Gewässerbenutzung, Mischwassereinleitung, Abwasser, Schmutzwassereinleitung, zurücknehmen, Mischwasserkanalisation, Einleitung, RÜB, KSR, zurückgeben, Regenwasser, Mischwasser, Trennsysteme, Erlaubnis, Bewilligung, Niederschlagswassereinleitung, Wasserhaushaltsgesetz, RÜ

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de