Wilder Müll Entsorgung

    Wilder Müll Entsorgung

    Wilde Müllablagerung melden/ herrenlose Abfälle melden

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Ostprignitz-Ruppin (Brandenburg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Beschreibung des Fundortes

    gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    In vielen Kommunen ist alternativ die Meldung über Maerker Brandenburg möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann wenige Tage bis einige Wochen dauern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Abweichende Zuständigkeiten ergeben sich nach § 4 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) am 18.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Stichwörter

    Fahrrad-Rahmen, kaputtes Fahrrad, Sperrmüll, unerlaubte Entsorgung, alte Fahrräder, Waschmaschine, Fahrrad ohne Räder, Unrat, Müllabfuhr, herrenlose Fahrräder, herrenlose Räder, Müllkippe, Elektromüll, Autowrack, Bauschutt, Herrenloser Abfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de