Wilder Müll Entsorgung

    Wilder Müll Entsorgung

    Wilde Müllablagerung melden/ herrenlose Abfälle melden

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordpromenade 4a

    04916 Herzberg (Elster)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr * Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-9311(Abfälle aus privaten Haushalten)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-9317(biogene Abfälle, Klärschlamm)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-9330(Altlasten- und Bodenschutz)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-9323(gewerbliche Abfälle)

    E-Mail: umweltamt@lkee.de

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Beschreibung des Fundortes

    gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    In vielen Kommunen ist alternativ die Meldung über Maerker Brandenburg möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann wenige Tage bis einige Wochen dauern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Abweichende Zuständigkeiten ergeben sich nach § 4 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) am 18.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Stichwörter

    alte Fahrräder, unerlaubte Entsorgung, herrenlose Räder, Fahrrad-Rahmen, Unrat, Bauschutt, Müllkippe, Herrenloser Abfall, Sperrmüll, herrenlose Fahrräder, kaputtes Fahrrad, Autowrack, Müllabfuhr, Fahrrad ohne Räder, Elektromüll, Waschmaschine

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de