Semesterbeitrag Informationserteilung

    Semesterbeitrag Informationserteilung

    Jede beziehungsweise jeder Studierende ist verpflichtet, vor Beginn eines Semesters einen Semesterbeitrag zu zahlen. Erst nach Eingang des korrekten aktuellen Betrags erfolgt die Immatrikulation beziehungsweise Rückmeldung zum Studium.

    Beschreibung

    Der Semesterbeitrag ist eine Pflichtabgabe, die jede Studentin und jeder Student vor jedem Semester zu entrichten hat, um sich für das anstehende Semester rückzumelden. Der Beitrag setzt sich in der Regel zusammen aus:

    • Immatrikulations- und Rückmeldegebühr
    • Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr
    • Beitrag für die Studierendenvertretung
    • Sozialbeitrag zum Studierendenwerk
    • gegebenenfalls Pauschalen zu vergünstigten Leistungen wie Kino, Theater, Fahrradverleih und so weiter (dies verhandelt der Allgemeine Studierendenausschuss mit den jeweiligen Anbietern)

    Die Hochschulverwaltung übernimmt die treuhänderische Einnahme der Semesterbeiträge und verteilt diese anschließend an die jeweiligen Empfänger, zum Beispiel die Hochschule, den Allgemeinen Studierendenausschuss und das Studierendenwerk.

    Die Immatrikulations- und Rückmeldegebühr dient dazu, die Verwaltungsaufwendungen zu einem gewissen Anteil mit zu finanzieren. Der Sozialbeitrag zu den Studierendenwerken ist dazu bestimmt, die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Studierenden zu fördern, zum Beispiel Studentenwohnheime und Mensen. Der Anteil für die Studierendenvertretung zielt darauf ab, die Kosten für die Vertretung der Interessen der Studierenden nach innen und nach außen zu bezuschussen. Punktuell werden Beiträge zu vergünstigten Leistungen wie öffentlicher Nahverkehr, Kino, Theater, Fahrradverleih und so weiter über die Studierendenvertretung mit den jeweiligen Kooperationspartnern ausgehandelt. Die Verteilung der Gelder an die Kooperationspartner erfolgt über die Studierendenvertretung.

    Die Fristen für die Überweisung des Semesterbeitrags sind an den Hochschulen unterschiedlich geregelt. Wird die Frist zum Zahlungseingang überschritten, drohen Mahnverfahren und gegebenenfalls die Exmatrikulation wegen fehlender Semesterbeiträge. Die Fristen und Beitragssätze sind auf den jeweiligen Webseiten der Hochschulen veröffentlicht. Die Studierenden werden darüber hinaus in der Regel per E-Mail oder über andere Kommunikationskanäle über den Semesterbeitrag und die Zahlungsfrist informiert.

    Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, Teile des Semesterbeitrags zurückzufordern, zum Beispiel das Semesterticket im Falle einer Beurlaubung. Diese Teilbefreiung ist an jeder Hochschule unterschiedlich geregelt und die Informationen dazu üblicherweise auf den entsprechenden Webseiten zu finden.

    zuständige Stelle

    Die jeweilige Hochschule

    Ansprechpartner

    Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 1

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Fax: +49 355 692-156

    Telefon Festnetz: +49 355 69-0

    E-Mail: studium@b-tu.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Scharrnstraße 59

    15230 Frankfurt (Oder)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 335 5534-0

    Fax: +49 335 5534-4305

    E-Mail: presse@europa-uni.de

    Internet

    Stichwörter

    Uni, Universität

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf

    Adresse

    Hausanschrift

    Marlene Dietrich Allee 11

    14482 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 331 6202-0

    Fax: +49 331 6202-199

    E-Mail: info@filmuniversitaet.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Universität Potsdam

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Neuen Palais 10

    14469 Potsdam

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 331 972-163

    Telefon Festnetz: +49 331 977-0

    E-Mail: buero.praesident@uni-potsdam.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachhochschule Potsdam

    Adresse

    Hausanschrift

    Kiepenheuerallee 5

    14469 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 331 580-00

    Fax: +49 331 580-1009

    E-Mail: presse@fh-potsdam.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schicklerstraße 5

    16225 Eberswalde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3334 657-0

    E-Mail: presse@hnee.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technische Hochschule Brandenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Magdeburger Straße 50

    14770 Brandenburg an der Havel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3381 355-0

    Fax: +49 3381 355-199

    E-Mail: info@th-brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technische Hochschule Wildau

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochschulring 1

    15745 Wildau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3375 508-300

    E-Mail: hochschulkommunikation@th-wildau.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Keine Unterlagen erforderlich

    Zahlung des Semesterbeitrags unter Angabe der erforderlichen Daten, zum Beispiel Bewerbungs-, Matrikel- oder Rechnungsnummer

    Voraussetzungen

    Vor Beginn eines Studiums an einer Hochschule ist bei der Einschreibung die Zahlung des jeweils aktuellen Semesterbeitrags notwendig.

    Sind Sie bereits eingeschriebene Studentin oder eingeschriebener Student, müssen Sie Ihre Einschreibung in jedem Semester bestätigen, indem Sie den jeweils aktuellen Semesterbeitrag zahlen. Das Zahlen des Semesterbeitrags muss so erfolgen, dass der Betrag bis zu einer festgelegten Frist erfolgreich auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist.

    Haben Sie die Überweisungsfrist versäumt, können Sie innerhalb einer Nachfrist den Semesterbeitrag zuzüglich einer rechtlich vorgegebenen Säumnisgebühr nachzahlen.

    Wenn Sie zu wenig gezahlt haben und es anschließend versäumen, die Nachzahlung inklusive Säumnisgebühr zu zahlen, gilt die Bezahlung als nicht durchgeführt. Sie können dann nicht eingeschrieben beziehungsweise rückgemeldet werden. Möglicherweise droht Ihnen dann die Exmatrikulation.

    Rechtsgrundlage(n)

    Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG).

    Des Weiteren gelten die Beitragsordnung des zuständigen Studierendenwerks und entsprechenden Satzungen des jeweiligen Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA).

    Rechtsbehelf

    Gegen die Zahlung eines Semesterbeitrags ist kein Widerspruch möglich.

    Verfahrensablauf

    • Der Semesterbeitrag ist fristgerecht und in der korrekten Höhe auf das angegebene Konto der jeweiligen Hochschule zu überweisen.

    Bei einer Überweisung müssen im Betreff die erforderlichen Angaben gemacht werden, zum Beispiel die Matrikel-, Bewerbungs- oder Rechnungsnummer, der Namen und gegebenenfalls das aktuelle Semester.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise zum Bezahlverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Weitere Informationen

    Die Semesterbeiträge sind von den Bewerbenden und Studierenden zu zahlen.

    Je nach Zahlungsart und Geldinstitut können für die Zahlung Kosten entstehen.

    Bei Auslandsüberweisungen ist es aufgrund der Wechselkurse für Bewerbende oder Studierende zum Teil schwierig, genaue Informationen über die Gebühren für eine Zahlung aus dem Ausland zu erhalten und den exakten Semesterbeitrag zu zahlen.

    Überschüssige Beträge werden ab einer bestimmten Höhe zurückgezahlt. Die Details legen die jeweiligen Hochschulen fest.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 27.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Stichwörter

    Überweisung, AStA, Studierendenwerk, Studienbeitrag, Semesterticket, Fahrradverleih, Zahlung, Verwaltungskosten, Studiengebühr, Immatrikulation, Semesterbeitrag, Eintritt, Wohnheime, Öffentlicher Nahverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English