Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

    Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

    zuständige Stelle

    Der Tod eines Menschen während der Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, wird von dem Standesamt I in Berlin beurkundet.

    Ansprechpartner

    Abteilung Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung, Bereich Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Baustraße 56

    16775 Gransee

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein

    Bushaltestelle Kirchplatz Gransee

    Bus: 854

    Bus: 845

    Bus: 837

    Bus: 836

    Bus: 833

    Bus: 841

    Bus: 835

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte den Besuchereingang über den Hof benutzen.

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Fr. geschlossen Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03306 751-305

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Barscheck, Bargeldzahlung, Girocard, Überweisung

    Bankverbindung

    Amt Gransee und Gemeinden

    Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden

    IBAN: DE29 1009 0000 1114 3780 00

    BIC: BEVODEBB

    Bankinstitut: Berliner Volksbank

    Amt Gransee und Gemeinden

    Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden

    IBAN: DE36 1605 0000 3751 0081 43

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2023 (von: Mauck, Janine)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Mauck, Janine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Formulare

    Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 12.0 EUR

    Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: Gebühr 6.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg,Referat 23 - Personenstandsrecht 27.09.2021 am 07.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 04.06.2024 (von: Scheibeler, Florentine)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Sterbefall auf deutschen Seeschiff, Personenstandsurkunde, Sterbeurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)