Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung
Sie sind bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie die Bohrung vorab gemeldet haben oder nicht, die zuständige Behörde informieren.
Beschreibung
Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
zuständige Stelle
örtlich zuständige Landkreise und kreisfreie Städte als untere Wasserbehörden
Ansprechpartner
Landkreis Oberhavel - Fachdienst Wasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03301 601-6010
E-Mail: Wasserwirtschaft@oberhavel.de
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fristen
Wenn Sie unbeabsichtigt Grundwasser erschließen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 01.02.2024
Stichwörter
Grundwasser, Altlastenerkundung, unbeabsichtigte Grundwassererschließung, Baugrunduntersuchung, Rohstoffe, Pfahlgründung, Kartierung, Grundwassererschließung, Kellerbau, Erdaufschluss, Baugrundsondierung, Bohranzeige, Ingenieurgeologische Untersuchung, Geophysikalische Untersuchung, Hohlraumerkundung, Brunnen, Bohrung, Grundwassermessstelle, Bodeneingriff, Erdarbeiten, Bauvorhaben, Grundwasserwärmepumpen, Altbergbauerkundung