Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung
Sie sind bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie die Bohrung vorab gemeldet haben oder nicht, die zuständige Behörde informieren.
Beschreibung
Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
zuständige Stelle
örtlich zuständige Landkreise und kreisfreie Städte als untere Wasserbehörden
Ansprechpartner
Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Wasserbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr * Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9350(wassergefährdende Stoffe, Heizölverbraucheranlagen)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-2628(Überschwemmungsgebiete)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-2632(Gewässerunterhaltung)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9331(Erdaufschlüsse)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9309(Kläranlagen)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9327(Gewässerunterhaltung)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9353(Betriebswasserwirtschaft)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9329(Niederschlagsentwässerung)
Fax: +49 3535 46-2657
E-Mail: umweltamt@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
erforderliche Unterlagen
Land Brandenburg:
Aus der Anzeige müssen der Standort und die Art und Weise der Ausführung des Vorhabens erkennbar sein.
Die beim Erdaufschluss gewonnenen Daten über Grundwasserstände und Grundwasserbeschaffenheit sind der für die Entgegennahme der Anzeige zuständigen Behörde zu übermitteln.
Voraussetzungen
Land Brandenburg:
Erdaufschlüsse sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
Werden bei diesen Arbeiten Stoffe in das Grundwasser eingebracht, ist anstelle der Anzeige eine Erlaubnis nur erforderlich, wenn sich das Einbringen nachteilig auf die Grundwasserbeschaffenheit auswirken kann.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Land Brandenburg:
Wird unbeabsichtigt Grundwasser erschlossen, ist dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und trifft ggf. Anordnungen.
Die zuständige Behörde hat die Einstellung oder die Beseitigung der Erschließung anzuordnen, wenn eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit zu besorgen oder eingetreten ist und der Schaden nicht anderweitig vermieden oder ausgeglichen werden kann; die zuständige Behörde hat die insoweit erforderlichen Maßnahmen anzuordnen.
Fristen
Wenn Sie unbeabsichtigt Grundwasser erschließen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Land Brandenburg:
Die unbeabsichtigte Erschließung ist unverzüglich anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls.
Kosten
Gebühr ab 26.00 EUR bis 511.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 01.02.2024
Stichwörter
Bohrung, Altlastenerkundung, Grundwasser, Baugrundsondierung, Bauvorhaben, Ingenieurgeologische Untersuchung, Kartierung, Bohranzeige, Bodeneingriff, Hohlraumerkundung, Rohstoffe, Erdaufschluss, unbeabsichtigte Grundwassererschließung, Grundwassererschließung, Grundwassermessstelle, Grundwasserwärmepumpen, Brunnen, Pfahlgründung, Baugrunduntersuchung, Kellerbau, Altbergbauerkundung, Geophysikalische Untersuchung, Erdarbeiten