Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme
Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.
Beschreibung
Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunter liegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen.
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
zuständige Stelle
Untere Wasserbehörden
Ansprechpartner
Für Oberuckersee wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Land Brandenburg:
Aus der Anzeige müssen der Standort und die Art und Weise der Ausführung des Vorhabens erkennbar sein. Die beim Erdaufschluss gewonnenen Daten über Grundwasserstände und Grundwasserbeschaffenheit sind der für die Entgegennahme der Anzeige zuständigen Behörde zu übermitteln.
Voraussetzungen
Land Brandenburg:
Erdaufschlüsse sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Werden bei diesen Arbeiten Stoffe in das Grundwasser eingebracht, ist anstelle der Anzeige eine Erlaubnis nur erforderlich, wenn sich das Einbringen nachteilig auf die Grundwasserbeschaffenheit auswirken kann.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Land Brandenburg:
Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind der zuständigen Behörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.
Die zuständige Behörde prüft das Vorhaben und dessen mögliche Auswirkungen nach dem Eingang der Anzeige.
Nach Ablauf eines Monats kann mit den Arbeiten wie angezeigt begonnen werden, sofern die Behörde keine anderen Anordnungen trifft.
Fristen
Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
Antragsfrist: 1 Monat (Die Arbeiten sind der zuständigen Behörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.)
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls.
Kosten
Gebühr ab 26.0 EUR bis 511.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
Erdarbeiten, Bohranzeige, Erdaufschluss, Altbergbauerkundung, Bodeneingriff, Hohlraumerkundung, Grundwassermessstelle, Baugrundsondierung, Kartierung, Ingenieurgeologische Untersuchung, Altlastenerkundung, Bohrung, Kellerbau, Brunnen, Rohstoffe, Bauvorhaben, Geophysikalische Untersuchung, Grundwasser, Baugrunduntersuchung, Pfahlgründung