Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme

    Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme

    Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

    Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunter liegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen.

    Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

    zuständige Stelle

    Untere Wasserbehörden

    Ansprechpartner

    Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Wasserbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordpromenade 4a

    04916 Herzberg (Elster)

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-9309(Kläranlagen)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-9350(wassergefährdende Stoffe, Heizölverbraucheranlagen)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-9353(Betriebswasserwirtschaft)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-9331(Erdaufschlüsse)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-2632(Gewässerunterhaltung)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-9327(Gewässerunterhaltung)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-9329(Niederschlagsentwässerung)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-2628(Überschwemmungsgebiete)

    E-Mail: umweltamt@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch erstellt am 05.12.2018 (von: Granzow, René)

    Technisch geändert am 19.07.2024 (von: David, Benjamin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Erdarbeiten, Erdaufschluss, Grundwasser, Geophysikalische Untersuchung, Ingenieurgeologische Untersuchung, Bohrung, Bauvorhaben, Baugrundsondierung, Rohstoffe, Brunnen, Kellerbau, Kartierung, Altbergbauerkundung, Bohranzeige, Bodeneingriff, Hohlraumerkundung, Altlastenerkundung, Pfahlgründung, Baugrunduntersuchung, Grundwassermessstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)