Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme
Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.
Beschreibung
Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunter liegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen.
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
zuständige Stelle
Untere Wasserbehörden
Ansprechpartner
Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Wasserbehörde
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9309(Kläranlagen)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9350(wassergefährdende Stoffe, Heizölverbraucheranlagen)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9353(Betriebswasserwirtschaft)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9331(Erdaufschlüsse)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-2632(Gewässerunterhaltung)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9327(Gewässerunterhaltung)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9329(Niederschlagsentwässerung)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-2628(Überschwemmungsgebiete)
E-Mail: umweltamt@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
Erdarbeiten, Erdaufschluss, Grundwasser, Geophysikalische Untersuchung, Ingenieurgeologische Untersuchung, Bohrung, Bauvorhaben, Baugrundsondierung, Rohstoffe, Brunnen, Kellerbau, Kartierung, Altbergbauerkundung, Bohranzeige, Bodeneingriff, Hohlraumerkundung, Altlastenerkundung, Pfahlgründung, Baugrunduntersuchung, Grundwassermessstelle