• Grünheide (Mark) (Landkreis Oder-Spree, Brandenburg)
Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

Beschreibung

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

  • die für den Anspruch wichtig sein können oder
  • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

Beispiele für Änderungen:

  • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
  • Sie ziehen um.
  • Sie heiraten.
  • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
  • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
  • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
  • Der andere Elternteil ist gestorben.
  • Das Kind ist gestorben.
  • Das Kind besucht keine Schule mehr.
  • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der örtlichen Jugendhilfe

Zuständigkeit

Unterhaltsvorschussstellen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten

Ansprechpartner

Für Grünheide (Mark) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Voraussetzungen

  • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
  • Es liegen Änderungen vor.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Land Brandenburg:

Widerspruch

Fristen

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

Version

Technisch erstellt am 19.04.2024

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

Alleinerziehend, Unterhaltsvorschuss, Unterhalt, Jugendamt, Änderung mitteilen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020